Thema der Woche: Bundestagswahl

Bundestag: Darf ich wählen?

Bundestag: Darf ich wählen?

Bundestag: Darf ich wählen?

Malte Cilsik
Apenrade/Aabenraa
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Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Foto: element5digital/Unsplash

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Wahlen 2021: Muss ich in Deutschland gelebt haben? Oder genügt die deutsche Staatsbürgerschaft? In jedem Fall muss ich in einem Wählerverzeichnis vermerkt sein. Wir erklären, wie das geht und was dafür nötig ist.

Die Bundestagswahl steht am 26. September an – auch für viele Deutsche in Nordschleswig. Egal ob doppelte (oder dreifache) Staatsbürgerschaft oder „nur“ die deutsche: Wer an der Wahl teilnehmen möchte, sollte schon jetzt sicherstellen, dass dies auch klappt.

Die Grundvoraussetzung

Wer an der Bundestagswahl teilnehmen möchte, muss die deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen können – und nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben. Achtung: Dieser Aufenthalt darf nicht länger als 25 Jahre zurückliegen!

Alternativ kann auch aus anderen Gründen eine „persönliche Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen“ ausreichen. Diese muss dann in einem formlosen Antrag bei der Gemeinde dargelegt werden, mit der die engste Verbundenheit vorliegt. Auch, wer 25 Jahre lang nicht mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt hat, muss einen solchen Antrag stellen – und kann dann möglicherweise doch wählen.

„Persönliche Vertrautheit“ relevant im Grenzland

Doch was ist mit „persönlicher Vertrautheit“ eigentlich gemeint? Laut offizieller Auskunft liegt diese zum Beispiel bei Angestellten in deutschen Auslandsvertretungen, Instituten und Schulen vor. Auch Grenzpendlerinnen und Grenzpendler, die ihre Arbeit regelmäßig im Inland erbringen, oder Auslandsdeutsche mit einem Engagement in deutschen Verbänden, Parteien oder sonstigen Organisationen, können wahlberechtigt sein.

Auch ohne jemals einen Wohnort in Deutschland besessen zu haben, kann man an der Bundestagswahl teilnehmen. Foto: Christian Wiediger/Unsplash

Eintragen in das Wählerverzeichnis

An der Bundestagswahl teilnehmen darf nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Achtung: Wer nicht in Deutschland gemeldet ist, wird nicht automatisch in dieses Verzeichnis eingetragen!

Was tun? Zunächst muss bei der Gemeinde des letzten deutschen Wohnortes oder dort, wo die „persönliche Vertrautheit“ dargelegt wurde, ein förmlicher Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Der Antrag muss spätestens am 5. September 2021 bei der zuständigen deutschen Gemeinde eingehen. Das Formular und weitere Details zur Wahlberechtigung gibt es hier.

So läuft dann die Briefwahl

Wer registriert ist, kann per Briefwahl abstimmen. Die zugesandten Unterlagen müssen postalisch der zuständigen Gemeinde übersandt werden. Denn: In den deutschen Auslandsvertretungen gibt es keine Wahllokale.

Mehrfache Staatsbürger dürfen Wählen

Eine wichtige Information für alle, die neben der deutschen auch die dänische Staatsbürgerschaft besitzen: Wer an der Bundestagswahl teilnimmt, erfährt dadurch keinerlei Nachteile in Dänemark. So ist zum Beispiel auch weiterhin die Teilnahme an dänischen Wahlen möglich, insofern die Bedingungen – Wahlberechtigte müssen 18 Jahre alt sein und einen Wohnsitz in Dänemark haben – erfüllt sind, wie Christine Boeskov, Wahlberaterin im dänischen Sozial- und Innenministerium, auf Anfrage des „Nordschleswigers“ erklärt.

Damit ist die Frage geklärt, „ob Ihnen aus der Wahlteilnahme persönliche Nachteile erwachsen können“, wie es im „Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis“, heißt.

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde um 14:02 Uhr umfassend bearbeitet – sämtliche Informationen aus vorherigen Versionen bleiben jedoch gültig.

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