Europäische Sprachencharta

Minderheit: Dänische Übersetzung deutscher Satzungen fällt weg

Minderheit: Dänische Übersetzung deutscher Satzungen fällt weg

Dänische Übersetzung deutscher Satzungen fällt weg

Kopenhagen
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Tinglysningsret
Die Mitarbeitenden am Tinglysningsret in Hobro sind angewiesen, als Ausgangspunkt keine Übersetzungen mehr von Dokumenten der deutschen Minderheit zu verlangen. Foto: Henning Bagger/Ritzau Scanpix

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Die deutsche Minderheit muss künftig keine zusätzlichen Übersetzungen deutschsprachiger Dokumente mehr bei Gericht einreichen. Harro Hallmann, Leiter des deutschen Generalsekretariates, spricht von einer vernünftigen und pragmatischen Lösung. Dennoch zeige der Verlauf, dass die Sprachencharta ein schwaches Instrument sei, da man auf den guten Willen anderer angewiesen sei.

Große Erleichterung für die deutsche Minderheit sowie angeschlossene Vereine und Organisationen: Musste bislang bei der Registrierung von Änderungen bei Liegenschaften – etwa Schulen oder Kindergärten – eine dänische Übersetzung deutscher Satzungen beim Tinglysningsret in Hobro eingereicht werden, gibt es nun eine Lösung. 
 
Nach Gesprächen des Bundes Deutscher Nordschleswiger (BDN) mit Gerichtspräsidentin Rikke Holler und Richterin Tina Nors muss jetzt keine Übersetzung mehr eingereicht werden, sobald darauf hingewiesen wird, dass es um Belange der deutschen Minderheit geht.

Künftig einfachere Bearbeitung

„Sie sind sehr bemüht, uns ordentlich zu behandeln. Die Mitarbeitenden sind angewiesen, als Ausgangspunkt keine Übersetzungen von Dokumenten der deutschen Minderheit zu verlangen“, so Harro Hallmann, Leiter des Kopenhagener Sekretariats des BDN. Dennoch sei es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht einfach zu sehen, wenn eine Sache die Minderheit berührt. Abhilfe schaffe etwa, einleitend in dänischer Sprache zu schreiben, wenn eine Angelegenheit die deutsche Minderheit betreffe oder auf Dänisch darauf hinzuweisen, wo in den Satzungen steht, wer unterschriftsberechtigt ist. „Das sollte zu einer – was die deutsche Sprache betritt – problemlosen Bearbeitung führen“, so Hallmann.

Dänemark verletzt internationale Verpflichtungen

Noch im Februar dieses Jahres hatte der Sekretariatsleiter gegenüber dem Justizministerium moniert, dass Dänemark seine internationalen Verpflichtungen verletzte. Das Land hat sich dazu erklärt, dass die Mitglieder der Minderheit beim Gericht Dokumente in deutscher Sprache einreichen können. Diese Regelung ist Teil der Sprachencharta, die Dänemark unterzeichnet hat. 

Doch bei amtlichen Eintragungen von Satzungen hatte die zuständige Behörde dies hingegen wiederholt nicht akzeptiert. Hallmann ging von Unwissen und keiner bösen Absicht aus. Dennoch handele es sich um einen Verstoß gegen internationales Recht. „Hier hat der Staat eine Informationspflicht. Die Grundbuchbehörde macht das ja nicht, um uns zu ärgern, sondern aus Unwissen“, so Hallmann im März 2023.

Das Justizministerium hatte Hallmann im Februar geantwortet und darin die aktuelle Praxis der Behörde beschrieben. Demnach würden deutschsprachige Dokumente akzeptiert, wenn im Begleitschreiben ausdrücklich aufmerksam gemacht wird, dass das Dokument sich auf die deutsche Minderheit in Nordschleswig bezieht. Wenn ein deutscher Schulverein eine Satzung einreicht, sei doch offensichtlich, dass es von der Minderheit kommt, kritisierte Hallmann die Antwort. Eine dänische Übersetzung koste Zeit und Geld, da es sich bei einem Rechtsdokument um eine beglaubigte Übersetzung handeln müsse.

Vernünftige und pragmatische Lösung

Ob die Bearbeitung von Angelegenheiten der deutschen Minderheit in Zukunft reibungsloser funktioniert, bleibt nun abzuwarten. „Die Sprachencharta ist – und das zeigt auch dieser Verlauf – ein sehr schwaches Instrument. Wir sind immer wieder auf den guten Willen anderer angewiesen“, so Hallmann. „Es ist eine vernünftige und pragmatische Lösung. Wenn das so funktioniert, sind wir zufrieden.“

Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen

  • Die Sprachencharta wurde im Rahmen des Europarats erarbeitet. 
  • Dänemark hat die Charta am 1. Januar 2001 ratifiziert. Sie gilt für Deutsch in Nordschleswig.
  • Die Charta sieht den „Schutz und die Förderung der geschichtlich gewachsenen Regional- und Minderheitensprachen Europas vor. Ihre Ausarbeitung war zum einen gerechtfertigt durch das Bemühen, die kulturellen Traditionen und das Kulturerbe Europas zu erhalten und weiterzuentwickeln, und zum anderen durch die Achtung des unverzichtbaren und allgemein anerkannten Rechtes, im öffentlichen Leben und im privaten Bereich eine Regional- oder Minderheitensprache zu gebrauchen.“

Quellen: Europarat, BDN

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