Unfall geklärt

Weder Mängel am Auto noch am Bahnübergang

Weder Mängel am Auto noch am Bahnübergang

Weder Mängel am Auto noch am Bahnübergang

Tondern/Tønder
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Der Unfall ereignete sich am Morgen des 7. August (Archivfoto). Foto: DN-Archiv

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Bei geschlossenen Schranken verursachte ein Pkw-Besitzer im August vergangenen Jahres einen Zusammenprall am Bahnübergang bei Twedt. Die Havariekommission beendet ihre Untersuchung.

Ein 56-jähriger Autofahrer ist für einen Verkehrsunfall verantwortlich, der sich am 2. August 2021 am Bahnübergang in Twedt in Tondern ereignete. Er fuhr in den Morgenstunden vom Nordre Landevej in westlicher Richtung kommend an die heruntergelassenen Schranken heran, durchbrach diese und wurde von einem Arriva-Zug am Heck gerammt. Sein Fahrzeug wurde gegen ein auf der anderen Seite der Schranke wartendes Auto gedrückt.

Der Unfall verlief für alle Beteiligten glimpflich. Die beiden Autofahrer wurden nur leichtverletzt. Der Zugführer und die acht Passagiere blieben unverletzt. Das zweite Auto kam teils am Straßenrand, teils auf dem Fahrradweg zum Stehen.

Am Bahnübergang dürfen Autos nicht schneller als 50 km/h fahren. 34 Sekunden, bevor der Zug den Übergang passiert, werden die Schranken heruntergelassen und das Alarmlicht sowie Warnsignal aktiviert.

Augenzeugen haben unabhängig voneinander erklärt, dass der Bahnübergang zur Unfallzeit um 7 Uhr gesperrt gewesen sei. Autos hätten auf der gegenüberliegenden Straßenseite gewartet. Der Unfallwagen soll bei unverminderter Geschwindigkeit auf den Bahnübergang zugefahren sein und auch auf die andere Fahrbahn geraten sein.

Die eingeschaltete Havariekommission hat nach fast einem Jahr ihre Ermittlungen beendet und schließt Theorien aus, dass die Schranken nicht geschlossen waren. Auch eine Erklärung des Autofahrers, wonach die Bremsen seines Autos nicht vorschriftsgemäß funktioniert haben sollen, wurde von der Kommission verworfen, die sich einschaltet, wenn es im Flug- beziehungsweise Bahnverkehr zu Unfällen kommt. Sie will weder die Schuldfrage klären, noch mögliche Schadensersatzfragen entscheiden. Vielmehr gilt es, die Unfallursache und den -hergang zu klären, um die Sicherheit im Bahn- und Luftverkehr – wenn nötig – zu optimieren.

In einer Pressemitteilung erklärt die Havariekommission, dass am Zug Schäden in Höhe von 522.000 Kronen entstanden waren. Am Bahnübergang wurden die entstandenen Schäden mit 67.000 Kronen beziffert. Wie hoch die Schäden an den beiden Autos waren, entzieht sich der Kenntnis der Kommission.

Der Unfallfahrer hatte gegenüber der Polizei erklärt, dass er zu spät gesehen hatte, dass die Schranken unten waren. Auch hatte er ausgesagt, dass seine Bremsen nicht vorschriftsgemäß funktioniert hatten. Ein Sachverständiger untersuchte sein Auto und kam zum Fazit, dass es keine Bremsspuren gegeben hatte. Das Auto müsste etwa 40 km/h gefahren sein. Am Unfalltag sei es hell gewesen, aber die Fahrbahn war feucht. Am Auto wurden keine gravierenden Mängel gefunden, die den Unfall verursacht haben konnten.

Die Polizei war schnell am Unfallort (Archivfoto). Foto: Polizei

 

Der Zugfahrer hatte ausgesagt, er habe die Meldung bekommen, dass der Bahnübergang gesichert war. Er hätte nicht bremsen können, bevor es zum Zusammenprall kam. Zu dem Zeitpunkt hatte der Zug eine Geschwindigkeit von 75 km/h und kam 170 Meter nach dem ersten Bremsmanöver zum Stehen. Untersuchungen zeigten, dass der Bahnübergang gesichert und in Ordnung gewesen ist.

 

Daher ist die Havariekommission zur Einschätzung gekommen, dass das nicht bremsende Auto den Unfall verursacht hat.

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