Kriminalität

Entführungsfall Gravenstein: Kinder sind wieder beim Vater

Entführungsfall Gravenstein: Kinder sind wieder beim Vater

Entführungsfall Gravenstein: Kinder sind wieder beim Vater

wt
Gravenstein/Gråsten
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Die Polizei nahm bereits 2022 sechs Männer aus Deutschland in Gravenstein fest. Sie wurden anschließend freigelassen. Foto: Mia Staal Pedersen /JydskeVestkysten

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Das Oberlandesgericht in Hamburg hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die beiden Kinder, die in der Silvesternacht in Gravenstein gewaltsam in zwei Autos gezwungen worden sind, zu ihrem Vater zurückkehren sollen.

Die zwei Kinder im Alter von 10 und 13 Jahren, die in der Silvesternacht in Gravenstein entführt worden sind, sind wieder bei ihrem Vater.

Unbekannte Täter hatten den Vater überfallen und die beiden Kinder in zwei Autos mit deutschen Kennzeichen gezwungen. Kurze Zeit später sind die beiden Pkws über die Grenze gefahren. Danach sind sie bei ihrer Mutter in Hamburg wieder aufgetaucht.

Das Hamburger Oberlandesgericht hat am Freitag in einem Eilverfahren entschieden, dass die Kinder wieder zu ihrem Vater zurückkehren sollen.

„Der Vater hat einen Eilantrag beim Oberlandesgericht eingereicht, mit dem Ziel, dass die Kinder umgehend zu ihm zurückkehren. Das beinhaltet den Antrag, dass die elterliche Sorge durch einstweilige Anordnung auf den Vater allein übertragen und die Mutter zur Herausgabe der Kinder verpflichtet werden soll“, teilte Kai Wantzen, Sprecher des Hamburger Oberlandesgerichts, der „Hamburger Morgenpost“ mit. Der Antrag stütze sich auf die internationale Eilzuständigkeit der Gerichte am tatsächlichen Aufenthaltsort der Kinder.

Die beiden Kinder im Alter von 10 und 13 Jahren leben seit 2021 bei ihrem Vater in Gravenstein. Vater und Mutter trennten sich 2014. Sie streiten sich seitdem um das Sorgerecht unter anderem dieser beiden Kinder.

Das dänische Gericht in Sonderburg fällte im Februar 2023 ein Urteil: Die von der Mutter beantragte Rückführung der Kinder wurde laut der Zeitung „Bild“ abgelehnt. Sie erhielt aber die richterliche Zulassung, dass sie das Umgangsrecht mit den beiden Kindern in Dänemark erhält.

Der 49-jährige Vater wurde in der Silvesternacht um 00.17 Uhr vor dem „CaFéodora“ von Fremden überfallen und angegriffen, als die Kinder und er sich das Feuerwerk anschauen wollten.

Die Kinder wurden anschließend von einer nicht näher beschriebenen Anzahl Männer in zwei in Deutschland registrierte Mietwagen gedrängt, die anschließend schnell den Tatort Gravenstein verließen. Die beiden Autos fuhren um 00.33 Uhr über die Grenze nach Deutschland, so die Polizei.

Die dänische Polizei ermittelt seither wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Bei einem kürzlichen U-Haft-Termin wurde hinter doppelt geschlossenen Türen im Sonderburger Gericht laut „JydskeVestkysten“ gegen eine oder mehrere nicht anwesende Personen ein Haftbefehl erlassen.

Bereits im November 2022 wurden sechs Männer aus Deutschland festgenommen. Die Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma in Deutschland hatten versucht, in Gravenstein die beiden Kinder bei dem Vater zu holen. Die Männer wurden anschließend von der dänischen Polizei festgenommen, nach einem 13 Stunden langen Haftprüfungstermin aber wieder auf freien Fuß gesetzt.

Der Artikel wurde zuletzt um 23.19 Uhr aktualisiert.

Darum nennt „Der Nordschleswiger“ keine Namen

„Der Nordschleswiger“ hat sich entschieden, die Namen der Familie nicht zu nennen, auch wenn andere Medien dies tun. Grundsätzlich nennen wir nur ausnahmsweise bei laufenden Verfahren und in Kriminalfällen Namen. Eine solche Ausnahme sehen wir hier nicht gegeben. Im Gegenteil: Es geht im Kern um eine private Auseinandersetzung um das Sorgerecht für die Kinder. Und gerade weil Kinder impliziert sind, ist nach Ansicht des „Nordschleswigers“ besondere Zurückhaltung geboten.

Dies wird uns nicht davon abhalten, den Fall mit aller journalistischen Sorgfalt zu beschreiben. Dies gilt auch für die prinzipiellen Aspekte um das Sorgerecht.

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