Haftprüfungstermin

Drohungen im Trinkermilieu: 54-Jähriger in U-Haft

Drohungen im Trinkermilieu: 54-Jähriger in U-Haft

Drohungen im Trinkermilieu: 54-Jähriger in U-Haft

Sonderburg/Sønderborg
Zuletzt aktualisiert um:
Ein 54-Jähriger ist am Donnerstag am Sonderburger Gericht in U-Haft geschickt worden. Foto: DN

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Im Sonderburger Gericht saß am Donnerstagnachmittag ein 54-Jähriger, der mit einem Messer herumgefuchtelt und Drohungen ausgestoßen haben soll. Anklägerin Minna Stensgaard sah in dem Mann eine Bedrohung für andere.

Jeans, schwarze Bomberjacke und kurz geschorene Schläfen: Am Donnerstagnachmittag saß ein 54-Jähriger vor dem Haftprüfungsrichter im Sonderburger Gericht.

Anklägerin Minna Stensgaard von der Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, am 15. März und in der Nacht zum 16. März zwei Personen bedroht zu haben.

Angeklagter aktuell ohne eigene Wohnung

Der erste Vorfall fand am Dienstagabend in einem Haus am Morbærhegnet im Osten Sonderburgs statt. Dort soll der 54-jährige Mann vor dem Bewohner der Wohnung mit einem Messer herumgefuchtelt haben. Der Angeklagte ist derzeit ohne Wohnung und lebt seit einiger Zeit bei seinem Bekannten.

Drei Personen waren Zeugen des Vorfalls. Einen davon soll der 54-Jährige in der Nacht zu Mittwoch angerufen und ihn bedroht haben. „Wenn du nicht zugibst, dass du mich angezeigt hast, kriegst du Prügel, und ich mache dich fertig“, soll der Wortlaut gewesen sein.

Am Mittwochnachmittag um 16 Uhr nahm die Polizei den Mann am Trinkerschuppen an der Kastanie Alle fest, wo ihn die Bediensteten schlafend auf einem Stuhl vorgefunden hatten. Bei der Festnahme stellte die Polizei ein Steakmesser mit elf Zentimeter langer Klinge bei dem Mann sicher.

„Die meisten sind bewaffnet“

Diesen Vorwurf räumte der Mann ein. „Jeder läuft da mit einem Messer rum, die meisten sind bewaffnet“, so der Mann. Die anderen Vorwürfe wies er zurück. Er sieht die Anzeige als eine Art Rache, da er sich ins Liebesleben des einen Zeugen eingemischt hatte.

Der Haftprüfungsrichter ordnete mit Blick auf mögliche weitere Einschüchterungen von Zeuginnen und Zeugen und mit Blick auf das Vorstrafenregister des Mannes eine Untersuchungshaft bis zum 13. April an. Da die Vorfälle alle dokumentiert und ermittelt sind, kann danach umgehend das Gerichtsverfahren stattfinden.

 

 

Mehr lesen