Berufung

Rerup: „Ich appelliere dagegen bis zum jüngsten Tag“

Rerup: „Ich appelliere dagegen bis zum jüngsten Tag“

Rerup: „Ich appelliere dagegen bis zum jüngsten Tag“

Hadersleben/Haderslev
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Mogens Rerup
Benny Bonde (Neue Bürgerliche) und Mogens Rerup (rechts). Bonde war seinerzeit einer der Abgeordneten, die im Kommunalparlament dagegen votierten, die Anzeige gegen Rerup aufrechtzuerhalten. Foto: Ute Levisen

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Kommunalpolitiker und Bürgerrepräsentant Mogens Rerup aus Hadersleben legt Rechtsmittel gegen das Urteil des Sonderburger Stadtgerichts ein. In der Vorwoche hatte ein Schöffengericht den „Wachhund der sozial Schwachen“ zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

Knapp eine Woche hatte Mogens Rerup, Kommunalpolitiker für Die Alternative und Bürgerrepräsentant im Ehrenamt, Zeit, den „Granatschock“ über die Härte des Rechtsspruches zu überwinden. In der Vorwoche hatte ihn ein Schöffengericht am Sonderburger Stadtgericht wegen Schikane von Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst schuldig gesprochen und eine 14-tägige Haftstrafe verhängt, die zur einjährigen Bewährung ausgesetzt wird.
Heute, fast eine Woche nach dem gegen ihn ergangenen Urteil, ist Rerup bereit für die nächste Runde im Ring: „Ich appelliere dagegen bis zum jüngsten Tag!“

„Wie die Predigt in einer Messe“

Das heißt, das Landgericht wird über die Causa Rerup entscheiden – vorausgesetzt, Mogens Rerup erhält binnen der 14-tägigen Berufungsfrist eine Abschrift des Urteils: „Diese habe ich bis heute nicht bekommen.“

Dass ihm eine Ausfertigung des Urteils und dessen Begründung bis heute nicht zugestellt worden sei, verkompliziere die Berufung zusätzlich, so Rerup: „Bei der Urteilsverkündung konnte ich schlicht und ergreifend nicht verstehen, was der Richter gesagt hat. Seine Urteilsbegründung klang in meinen Ohren wie die Predigt in einer Messe der katholischen Kirche.“

Mogens Rerup hat bis heute keine Ausfertigung des Urteils erhalten. Foto: Ute Levisen

Bis heute keine Urteilsausfertigung

Mogens Rerup, der hörbehindert ist, wird heute erneut seinen Anwalt kontaktieren: „Dass ich noch keine Abschrift bekommen habe, ist nach Angaben meines Verteidigers nicht üblich. Ihm zufolge erhält man spätestens am Tag nach der Urteilsverkündung eine Kopie.“

Bürgerin in zweiter Instanz freigesprochen

Der Haderslebener Kommunalpolitiker und ehrenamtlich tätige Bürgerrepräsentant ist einer der Ersten, die nach dem sogenannten Schikane-Paragrafen 119a in erster Instanz verurteilt worden sind. Dabei handelt es sich um eine Verschärfung des Paragrafen 119 der dänischen Strafgesetzgebung. Bislang ist laut elov.dk, ein Portal mit einer Sammlung von Gesetzestexten, gegen sieben Bürgerinnen und Bürger auf Grundlage dieser Verschärfung der Rechtsprechung ein Urteil ergangen.

Rerup optimistisch

Mogens Rerup zeigt sich indes zuversichtlich, dass ein Berufungsverfahren zu seinen Gunsten ausfallen könnte – nicht zuletzt, weil das Schöffengericht dem Antrag der Anklagevertretung auf eine mehrmonatige Bewährungshaftstrafe nicht gefolgt sei.
Unbegründet ist diese Hoffnung nicht. Vor einem Jahr hat das Landgericht eine Frau aus Kerteminde in einem ähnlichen Fall in zweiter Instanz vom Vorwurf der Schikane gegen Personen in öffentlichen Ämtern freigesprochen.

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