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Haftstrafe und Einreiseverbot wegen Vergewaltigung

Haftstrafe und Einreiseverbot wegen Vergewaltigung

Haftstrafe und Einreiseverbot wegen Vergewaltigung

Sonderburg/Woyens
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Der Haderslebener Zweigstelle des Sonderburger Gerichts droht in Verbindung mit den Verhandlungen über eine Strukturänderung die Schließung. Foto: Ute Levisen

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Das Sonderburger Gericht hat am Donnerstag einen 30-jährigen Mann aus Syrien wegen sexueller Übergriffe auf eine Frau aus Woyens zu einer Haftstrafe verurteilt. Darüber hinaus wird der Mann des Landes verwiesen.

Das Schöffengericht am Sonderburger Gericht war sich einig: Es verurteilte einen 30-jährigen Mann aus Syrien zu einer zehnmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung. Außerdem wird der Mann des Landes verwiesen und darf sechs Jahre nicht einreisen, wie die süddänische Polizei mitteilt.

Zustimmungsprinzip als Rechtsgrundlage

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Syrier an einer etwa gleichaltrigen Frau aus Woyens (Vojens) sexuell vergangen hatte.

Der Vorfall ereignete sich im August 2021, nachdem sich die beiden über eine Dating-Website zunächst geschrieben und nachfolgend auch persönlich kennengelernt hatten. Der Verurteilte lebt seit sechs Jahren in Dänemark, versteht und spricht Dänisch und geht einer Arbeit nach.

Verurteilter legte Rechtsmittel ein

Das Gericht legte in seinem Urteil indes Wert darauf, dass der Mann unverheiratet ist und keine Kinder in Dänemark hat. In Anbetracht der Schwere der Tat befand es das Gericht für angemessen, diese mit einer Haftstrafe, Abschiebung und einem nachfolgenden befristeten Einreiseverbot zu ahnden.

Der 30-Jährige beteuerte indes seine Unschuld und legte sogleich Berufung gegen das Urteil ein. Das Gericht berief sich bei seiner Urteilsfindung auf einen neuen Paragrafen in der Strafgesetzgebung, der seit Anfang des vergangenen Jahres in Kraft ist. Danach gilt Geschlechtsverkehr ohne Einwilligung als Vergewaltigung.

 

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