Weniger Bürokratie

Gleiches Recht für alle

Gleiches Recht für alle

Gleiches Recht für alle

Hadersleben/Haderslev
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Schluss mit Guerilla-Marketing: Gegenwärtig brauchen Gewerbetreibende beispielsweise für das Aufstellen von Blumentöpfen und Liegestühlen eine Genehmigung. Nicht alle halten sich immer daran – und dies mit beachtlichem Erfolg. Foto: Ute Levisen

Der Technische Ausschuss hat Anlauf genommen und einen Siebenmeilenschritt getan, der gleiches Recht für alle Gewerbetreibenden in den Innenstädten der Kommune Hadersleben bedeutet.

Eine Liberalisierung der bisherigen Regelung zur Nutzung von öffentlichen Plätzen und Straßen hatten sich Gewerbetreibende der Kommune schon lange gewünscht. Jetzt sind sie am Ziel ihrer Wünsche. Auf ihrer jüngsten Sitzung beschlossen die Politiker des Technischen Ausschusses eine drastische Revision der bisherigen Vorschriften. Diese läuft, vereinfacht ausgedrückt, darauf hinaus, gleiches Recht und eine vereinfachte Umsetzung für alle in den Fußgängerzonen zu schaffen.

Mehr Spielraum auf öffentlichen Flächen

„Damit hat die ungleiche Behandlung unter den Gewerbetreibenden ein Ende“, freut sich der Ausschussvorsitzende Thomas Vedsted (Liberale Allianz). Gegenwärtig müssen beispielsweise Gastronomiebetriebe einen Obolus an die Kommune entrichten, wenn sie Außengastronomie betreiben, während Geschäftsinhaber von Bekleidungsläden ihre Kleiderstative kostenlos vor ihrem Geschäft aufstellen dürfen.

Für die Gewerbetreibenden, wie hier am Haderslebener Jungfernstieg, treten ab Mitte Juni neue Regeln in Kraft, die ihnen das Leben leichter machen. Foto: Ute Levisen

Seit dem Herbst des Vorjahres arbeitet die Technische Verwaltung gemeinsam mit der Polizei, dem Haderslebener Wirtschaftsförderungsrat sowie den Einzelhandelsvereinen von Hadersleben, Woyens und Gramm an einem größeren Spielraum, wenn es um die Nutzung öffentlicher Areale durch Gewerbetreibende geht.

Am 15. Juni geht es los

Die neuen Regeln sollen ab dem 15. Juni in Kraft treten. Für die Außengastronomie bedeutet das neue Regel-Set, dass ihre Gebühren an die Kommune ab Anfang 2021 entfallen. Dadurch wird die Kommune Hadersleben, so die Prognose, jährlich ca. 150.000 Kronen weniger einnehmen. Die Ausschusspolitiker schlagen vor, das Defizit durch eine Reduktion der Betriebsmittel für Darlehen zur Stadterneuerung (100.000 Kronen) sowie mit Geldern vom Konto zur Instandhaltung von Bürgersteigen (50.000 Kronen) aufzufangen.

Gibt der Finanzausschuss grünes Licht und stellt seinerseits die erforderlichen Gelder zur Verfügung, könnten die Gebühren für die Außengastronomie bereits in diesem Jahr entfallen.

Thomas Vedsted: „An der Liberalisierung der Vorschriften ist seit dem Herbst 2019 gearbeitet worden." Foto: Ute Levisen

Die wesentlichen Änderungen

  • Es wird nicht länger zwischen einer Ausstellung vor dem eigenen Laden und Außengastronomie unterschieden. Dabei muss indes nach wie vor der von Polizei und Kommune vorgegebene Rahmen eingehalten werden.
  • In der Norderstraße von Hadersleben stehen künftig allen Gewerbetreibenden Möglichkeiten für Außengastronomie und Ausstellung vor dem eigenen Geschäft zur Verfügung. Bislang ist dies lediglich im breiten Teil der Straße möglich.
  • Möbel, Blumentöpfe, etc. können auch außerhalb der Öffnungszeiten draußen bleiben. Auch entfällt die bislang dafür erforderliche Genehmigung.
  • Das Anbringen von Plakaten, die beispielsweise auf Veranstaltungen hinweisen, ist künftig ohne vorherige Genehmigung erlaubt.

 

Ein Ziel der Liberalisierung ist es, mehr Leben in die Innenstädte zu bringen.

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