Gericht

Urteil wegen fünffachen Mordversuchs

Urteil wegen fünffachen Mordversuchs

Urteil wegen fünffachen Mordversuchs

Hadersleben/Haderslev
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Der Verurteilte hatte auf fünf Polizisten geschossen. Foto: Ute Levisen (Modellfoto)

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Das Gericht in Hadersleben verurteilte am Donnerstag einen 52-jährigen Mann aus der Domstadt wegen fünffachen Mordversuchs sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Ein 52-jähriger Mann muss nach einem Verwahrungsurteil des Gerichts in Hadersleben für unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Einrichtung. Ihm wird fünffacher Mordversuch an Polizeibeamten zur Last gelegt.

Der Mann hatte im August des Vorjahres durch die Eingangstür seiner Wohnung in der Norderstraße mit einer abgesägten Schrotflinte sowie mit einer 9-mm-Glock-Pistole auf fünf Polizisten geschossen.

Polizei hob Waffenlager aus

Diese hatten zuvor bei dem Verurteilten vorbeigeschaut, da die Polizei einen Tipp bekommen hatte, wonach in der Wohnung Drogen gelagert wurden. Der Verurteilte hatte seine Schießerei vor Gericht damit verteidigt, dass er sich bedroht gefühlt habe. Ihm zufolge war er von zwei Männern bedroht worden.

Die Polizei fand in der Wohnung des Mannes zwar keine Drogen, dafür aber ein kleines Waffenlager:  eine Glock mitsamt 133 Patronen sowie eine abgesägte Schrotflinte mit 68 Patronen. Bei der Ex-Frau des Verurteilten beschlagnahmte die Polizei eine Schrotflinte mit 37 Patronen, die ebenfalls zum Waffenbestand des 52-Jährigen gehörte.

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