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Polizei: Passt mit euren Drohnen auf!

Polizei: Passt mit euren Drohnen auf!

Polizei: Passt mit euren Drohnen auf!

dodo
Kopenhagen
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Insbesondere die Zahl der Anzeigen wegen Verstößen gegen das Luftrecht und wegen Drohnenflügen an Flughäfen und militärischen Anlagen hat zugenommen. Foto: Heiko Junge/NTB/Ritzau Scanpix

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Die Polizei für Südjütland und Nordschleswig erhält immer häufiger Anzeigen wegen Belästigungen durch Drohnen. Sie mahnt Drohnenpilotinnen und -piloten dazu, sich die Regeln genau anzugucken. Ansonsten kann es teuer werden.

Seit Neujahr hat die Polizei für Südjütland und Nordschleswig 32 Anzeigen wegen Drohnenflügen erhalten, bei denen sich Bürgerinnen und Bürger oder andere durch die Flugobjekte belästigt fühlten.

„Glücklicherweise erleben wir nur wenige Fälle, wenn man die zunehmende Verbreitung von Drohnen sowohl als Hobby als auch als Ausrüstung für den professionellen Einsatz sieht. Aber wir appellieren an Drohnenpiloten, sich der geltenden Regeln bewusst zu sein und Rücksicht auf ihr Umfeld zu nehmen, wenn sie ihre Drohnen in die Luft schicken“, sagt Polizeiinspektor Kaj Nielsen in einer Pressemitteilung.

Insbesondere die Zahl der Anzeigen wegen Verstößen gegen das Luftrecht und wegen Drohnenflügen an Flughäfen und militärischen Anlagen hat zugenommen. Die überwiegende Mehrheit der 32 Anzeigen war auf Drohnen zurückzuführen, die um den Luftwaffenstützpunkt Skrydstrup herumflogen.

„Die Regeln für das Drohnenfliegen gibt es aus guten Gründen. Es geht sowohl um die Sicherheit in der Luft als auch um die am Boden. Daher ist es wichtig, dass man sich als Drohnenbesitzer mit Risiken, Regeln und Verantwortlichkeiten vertraut macht, bevor man sie einsetzt. Zum Beispiel muss man ein Drohnen-Kompetenzzertifikat auf droneregler.dk machen, wenn man Drohnen über 250 Gramm fliegen lassen möchte“, sagt Büroleiter Lars Korsholm von der Verkehrsbehörde.

Hohe Bußgelder

In acht der Fälle führten die Anzeigen dazu, dass die Polizei Ermittlungen wegen Verstoßes gegen den inneren Frieden, Verstoßes gegen das Zivilluftfahrtgesetz oder Verstoßes gegen die Durchführungsverordnung zum Drohnenflug einleitete. Fünf Fälle werden noch bearbeitet, und in einem Fall hat die Polizei den Drohnenpilot oder die Pilotin noch nicht gefunden.

Am 27. April flog ein niederländischer Staatsbürger eine Drohne in einer Höhe von 47 Metern innerhalb der Sicherheitszone des Luftwaffenstützpunktes Skrydstrup. Dieses Vergehen führte zu einer sofortigen Geldstrafe von 5.000 Kronen und der Beschlagnahmung der Drohne.

Im Jahr 2021 wurden 49 Fälle mit Drohnen gemeldet, davon 12 rund um den Luftwaffenstützpunkt Skrydstrup; 9 der Fälle wurden untersucht, 4 Fälle endeten mit einer Geldstrafe von 3.500 Kronen.

Unter anderem folgende Regeln müssen Drohnenpiloten laut Polizei unbedingt beachten:

  • Die Drohne muss unabhängig von der Tageszeit jederzeit in Sichtweite sein, wenn sie in der Luft ist. Wer seine Drohne außer Sichtweite fliegen lassen möchte, benötigt eine Sondergenehmigung der dänischen Verkehrsbehörde.

  • Es ist ohne Sondergenehmigung verboten, über öffentliche Straßen zu fliegen, auf denen die Geschwindigkeitsbegrenzung über 70 km/h liegt.

  • Ohne Erlaubnis der Eigentümer oder Anwohner dürfen keine privaten Bereiche, wie z. B. Häuser und Grundstücke, die von Zäunen, Hecken, Mauern oder Ähnlichem umgeben sind, überflogen werden.

  • Zu fremden Häusern und Grundstücken muss ein Mindestabstand von 2,5 Metern eingehalten werden.

  • Es ist nicht erlaubt, Menschenansammlungen zu überfliegen, z. B. Gäste eines Konzerts oder Zuschauer eines Fußballspiels.

  • Ohne Sondergenehmigung beträgt die maximal erlaubte Flughöhe 120 Meter.

  • Zudem gilt es, weitere Abstands- und Sicherheitsregeln zu beachten. Diese sind hier zu finden.

 

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Gudrun Struve
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