Silvester

Bereits 1,2 Tonnen illegale Feuerwerkskörper beschlagnahmt

Bereits 1,2 Tonnen illegale Feuerwerkskörper beschlagnahmt

Bereits 1,2 Tonnen illegale Feuerwerkskörper beschlagnahmt

Pattburg/Kopenhagen
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Die dänische Zollbehörde findet viele illegale Feuerwerkskörper, die auf dem Postweg aus Osteuropa nach Dänemark gelangen sollen. Foto: Told Styrelsen

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Dass schon so früh im Jahr so große Mengen an Feuerwerkskörpern beschlagnahmt werden, ist ungewöhnlich und laut Zoll besorgniserregend. Dänemark hat strenge Regeln für den Kauf, die Einfuhr und das Abfeuern von Silvesterfeuerwerk. Das betrifft auch die Fahrt über die Grenze nach Deutschland, um Feuerwerk zu kaufen.

Bis Silvester ist es noch mehr als ein halbes Jahr hin, und trotzdem floriert der Markt mit illegalen Feuerwerkskörpern, die ihre Wege nach Dänemark suchen.

Wie der Zoll diese Woche mitteilte, hat die Behörde allein in den ersten fünf Monaten des Jahres bereits 1,2 Tonnen illegale Feuerwerkskörper beschlagnahmt und der Polizei übergeben.

Einen Großteil der verbotenen Waren haben die Beamtinnen und Beamten in Post- und Kurierdiensten aus Osteuropa gefunden. Unter anderem Kanonenschläge, Rauchgranaten und römische Kerzen zählen zu den Funden.

Ungewöhnlich früh

Für gewöhnlich nähmen die Funde laut Mitteilung erst gegen Ende des Jahres stark zu. „Es ist besorgniserregend, dass wir schon so früh im Jahr so große Mengen an Feuerwerkskörpern sehen“, sagt Michael Lund, Kontrollchef bei der dänischen Zollbehörde. Eine wirkliche Erklärung für das Phänomen gibt er nicht. „Es sind Anzeichen erkennbar dafür, dass in diesem Jahr andere Anlässe die Leute dazu bringen, sich illegale Feuerwerkskörper zu beschaffen“, mutmaßt er, geht aber nicht weiter auf diese möglichen Anlässe ein.

Was Verbraucherinnen und Verbraucher wissen sollten

Nicht nur diejenigen, die die illegalen Feuerwerkskörper verkaufen und ins Land bringen, machen sich strafbar. Es ist auch verboten, ohne Genehmigung im Ausland gekaufte Feuerwerkskörper mit ins Land zu bringen oder diese von ausländischen oder nicht zugelassenen Webseiten zu bestellen – selbst wenn es sich um in Dänemark zugelassene Waren (mit CE-Kennzeichnung) handelt. 

Beschlagnahmt der Zoll die Ware und übergibt sie der Polizei, müssen Empfänger mit Geldstrafen rechnen.

Was empfiehlt der Zoll?

„Ich empfehle, sich von Webseiten, die Feuerwerkskörper verkaufen, fernzuhalten und stattdessen bis Dezember zu warten, wenn der offizielle Verkauf beginnt“, sagt Michael Lund.

In Dänemark beginnt der Verkauf von Feuerwerkskörpern am 15. Dezember und dauert bis zum 31. Dezember. Feuerwerkskörper dürfen nur vom 27. Dezember bis zum 1. Januar gezündet werden.

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