Silvester

Feuerwerk 2022: Das gilt nördlich und südlich der Grenze

Feuerwerk 2022: Das gilt nördlich und südlich der Grenze

Feuerwerk 2022: Das gilt nördlich und südlich der Grenze

Dominik Steinebach/ML
Apenrade/Aabenraa
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Für viele Menschen gehören Raketen und Böller zum Jahreswechsel einfach dazu. Foto: Karin Riggelsen

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Silvester steht vor der Tür. In Deutschland wurden die Feuerwerksregeln in diesem Jahr wieder gelockert, in Dänemark bleibt alles beim Alten. „Der Nordschleswiger“ erklärt, was Böller- und Raketenfreunde nördlich und südlich der Grenze beachten müssen.

Nach dem Fest ist vor dem Fest. Das Weihnachtsessen ist noch nicht verdaut und schon muss man sich Gedanken über das nächste Fest machen. Denn der Jahreswechsel steht vor der Tür. Für viele gehören an Silvester Böller und Raketen einfach dazu. In den vergangenen beiden Jahren war dieses Vergnügen allerdings nicht allen Menschen nördlich und südlich der Grenze vergönnt.

Aufgrund der Corona-Pandemie hatte es 2020 und 2021 in Deutschland ein Verkaufsverbot für Feuerwerk gegeben. Größere Menschenansammlungen sollten vermieden werden. Das Kuriose daran, nur der Verkauf war verboten. Das Abbrennen von Feuerwerk hingegen war erlaubt.

Das sorgte für ungewöhnliche Umstände im Grenzland, denn in Dänemark gab es keinerlei Einschränkungen beim Verkauf. Die Folge war, dass sich zahlreiche Grenzlandbewohnerinnen und -bewohner aus Schleswig-Holstein in Dänemark mit Feuerwerk eingedeckt haben. „Der Nordschleswiger“ traf im vergangenen Jahr sogar Leute aus Lübeck, die extra nach Apenrade gekommen waren, um Raketen, Batterien und Co. zu kaufen.

In Deutschland und vor allem in Schleswig-Holstein sind in den vergangenen Wochen weitere Corona-Maßnahmen, wie beispielsweise die Isolationspflicht, gefallen. Wie sieht es also mit Verboten zu Silvester aus?

Ein generelles Verkaufsverbot in Deutschland gibt es in diesem Jahr nicht. Einzelne Großstädte wie München oder Berlin haben dennoch einzelne Verbotszonen angekündigt. In Hamburg und Frankfurt ist eine Entscheidung diesbezüglich noch nicht gefallen. In den großen Städten Schleswig-Holsteins, Kiel, Neumünster und Flensburg, wird es laut shz.de keine Beschränkungen für Silvesterfeuerwerk geben.

Mit Feuerwerk richtig umgehen

  • Gebrauchsanweisung schon vor dem Jahreswechsel bei ausreichender Helligkeit lesen.
  • Feuerwerkskörper nie offen in Rucksäcken oder den Jackentaschen transportieren.
  • Selbst gebaute und ungeprüfte Böller sind tabu.
  • Raketen nur senkrecht in den Himmel steigen lassen. Zum Abschuss der Raketen lieber einen Bierkasten mit leeren Flaschen nutzen, diese stehen sicher und können nicht umfallen wie eine Sektflasche. Raketen mit dem Wind und von Personen abgewandt und niemals aus der Hand abfeuern.
  • Auf ausreichend Sicherheitsabstand zu Personen und brandempfindlichen Objekten achten (Richtwert: mindestens 20 Meter).
  • Feuerwerkskörper niemals direkt unter Bäumen, Vordächern oder Terrassen abfeuern.
  • Versager niemals wiederverwenden. Ausgenommen sind Feuerwerksbatterien oder Feuerwerke mit Ersatzzündung (Wartezeit von mindestens 15 Minuten einhalten).
  • Batterien sind generell sicherer als Raketen, aber auch Batterien neigen zum „Hüpfen“ und können daher bei schlechtem Untergrund und Stand umfallen. Batteriefeuerwerk steigt in eine Höhe bis 45 Meter. Da reicht der normale Sicherheitsabstand beim Umfallen nicht aus.
  • Batterien niemals auf den Kopf stellen.
  • Abgebrannte Feuerwerkskörper können noch lange glimmen und sich später unerwartet erneut entzünden. Eventuell mit einem Eimer Wasser löschen. Abgebrannte Feuerwerkskörper erst im erkalteten Zustand in den Restmüll geben.
  • Außerdem zum Jahreswechsel: Türen und Fenster zu – dann können die Raketen nicht ins Haus.
  • Feuerwerk ist nichts für alkoholisierte Menschen. (Quelle: sik.dk)

Obwohl es damit sowohl in Dänemark als auch in Deutschland wieder Feuerwerk zu kaufen geben wird, sind illegale Feuerwerkskörper vorwiegend aus Osteuropa weiterhin ein großes Problem. Wie der dänische Zoll im November in einer Mitteilung bekannt gab, wurden in den ersten drei Quartalen des Jahres bereits 528 Kilogramm illegale Feuerwerkskörper beschlagnahmt.

Foto: toldst.dk

„Traditionell finden wir kurz vor Silvester die meisten illegalen Feuerwerkskörper, aber die Mengen in anderen Zeiträumen sind in den vergangenen Jahren auch immer mehr gestiegen. Durch den Kauf illegaler Feuerwerkskörper gefährdet man seine eigene Gesundheit und die Gesundheit anderer Personen, da die Feuerwerkskörper möglicherweise ohne Beachtung allgemeiner Vorschriften zur Produktsicherheit hergestellt wurden“, teilte der Kontrolldirektor der Zollbehörde, Michael Lund, mit.

Foto: toldst.dk

Im Zeitraum 2018 bis 2021 hat der dänische Zoll einen mehr als dreifachen Anstieg der beschlagnahmten Feuerwerkskörper von 321 Kilo auf 1.134 Kilo registriert. Der Anstieg resultiert unter anderem aus erhöhter Aufmerksamkeit und Kontrolle seitens der dänischen Zollbehörde sowie mehr Menschen, die das ganze Jahr über Feuerwerkskörper verwenden. Die Zollbehörde arbeitet mit der Polizei und der Sicherheitsbehörde zusammen, um auf die Regeln für den Kauf und Verkauf von Feuerwerkskörpern aufmerksam zu machen. Diese lauten:

 

  • Feuerwerksartikel dürfen in Dänemark vom 15. Dezember an bis einschließlich 31. Dezember verkauft werden.

  • Entzündet werden dürfen sie vom 27. Dezember bis einschließlich 1. Januar.

  • Das Mindestalter für den Kauf von Silvesterfeuerwerk liegt bei 18 Jahren. Für Knallerbsen, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen (Ganzjahresfeuerwerk) muss man 15 Jahre alt sein.

  • Achtung Urlaubsgäste: Nur in Dänemark gekauftes Feuerwerk darf in Dänemark verwendet werden.

  • Alle Feuerwerkskörper müssen ein CE-Zeichen haben, eine Bestätigung, dass diese die EU-Sicherheitsregeln erfüllen.

  • Für Feuerwerksliebhaber: Höchstens fünf Kilo Pulver oder „Netto-Explosiv-Menge" (NEM) dürfen insgesamt aufbewahrt werden. Auf den geprüften Feuerwerkskörpern ist die NEM-Menge angegeben.

  • Die Feuerwerkskörper sollten trocken und dunkel gelagert werden – weg von elektrischen Apparaten und Wärmequellen.

 

 

 

Dieser Artikel wurde am 26. Dezember um 13.17 Uhr aktualisiert.

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