Gesundheit

Langes Warten auf Reha & Co.

Langes Warten auf Reha & Co.

Langes Warten auf Reha & Co.

Apenrade/Aabenraa
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Die längeren Wartezeiten sind zwei Faktoren zuzuschreiben, wie der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses erklärt. Und: Es ist kein andauernder Zustand.

Die Fristen, in denen Bürgern mit gesundheitlichen Problemen geholfen wird, sind von der Kommune festgelegt. So soll es unter anderem höchstens zwei Wochen dauern, bis eine kommunale Krankenschwester bei der morgendlichen Wäsche hilft oder Reha-Maßnahmen außerhalb des Krankenhauses beginnen.

„Das ist derzeit jedoch nicht der Fall", berichtet Karsten Meyer Olesen (Soz.), Vorsitzender des Gesundheitsausschusses in Apenrade. „Wir haben längere Wartezeiten. Es ist für die Behörden schwer, die Fristen einzuhalten, denn durch die Corona-Situation sind die Mitarbeiter unter Druck geraten. Zudem gibt es unter den Mitarbeitern der zuständigen Stellen einen hohen Anteil, der sich krankgemeldet hat", erklärt Meyer Olesen weiter.

Bitte um Geduld

Er bitte jedoch wegen der außergewöhnlichen Situation um die Geduld der Bürger, denn „die Verwaltung tut alles, um die Rückstände aufzuholen und wieder in voller Personalstärke arbeiten zu können."

Ansonsten sei der Ausschuss mit den Fristen durchaus zufrieden, sagt der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses. Allerdings ist seit 2014 nicht auf die Zahlen geschaut worden. Deshalb werde der Ausschuss in einem halben Jahr nochmals einen Blick darauf werfen, um zu sehen, ob nicht doch Korrekturen vorgenommen werden müssen.

Fristen für kommunale Hilfe im Gesundheitssektor

Derzeit gelten folgende Fristen, in denen Bürger gesundheitliche Hilfe und Unterstützung bekommen sollen:

Zwei Tage:

  • Pflegegeld

Zwei Wochen:

  • persönliche Hilfe und Pflege
  • Essen auf Rädern
  • Betreuung in der Tagespflege
  • Reha-Maßnahmen ohne Krankenhausaufenthalt
  • Versorgung von Familienmitgliedern mit Behinderung oder schwerer Krankheit
  • Beförderungen

Vier Wochen:

  • Hilfe bei notwendigen Aufgaben im eigenen Heim (sauber machen, Wäsche waschen)
  • Zahnpflege (nach dem Gesundheitsgesetz)

Ein Monat:

  • Mittelfristiger Aufenthalt (Pflegheim u. Ä.)

Sechs Wochen:

  • Fördertraining
  • Hilfsmittel (Prothesen u. Ä.)
  • Verbrauchsgüter
  • Kontaktperson für taubstumme Blinde
  • sozialpädagogische Hilfe
  • Altenwohnung

Drei Monate:

  • Blindenhund
  • alten- und behindertengerechte Wohnungs- und Hauseinrichtung
  • Elektro-Scooter
  • mittelfristiger Aufenthalt in einer Wohneinrichtung
  • langfristiger Aufenthalt in einer Wohneinrichtung

Sechs Monate:

  • Auto (z. B. behindertengerecht)
  • größere Umbauten in Haus oder Wohnung oder Anbauten

 

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