Soziales

Kein Einkommen: Was passiert dann?

Kein Einkommen: Was passiert dann?

Kein Einkommen: Was passiert dann?

Apenrade/Aabenraa
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Wenn eine Bürgerin im Frauenhaus unterkommt, kann es vorkommen, dass sie über keinerlei Einkünfte verfügt. (Beispielfoto Frauenhaus Apenrade) Foto: Karin Riggelsen

Mit einem solchen Fall hat sich der Sozialausschuss bei seiner jüngsten Sitzung befasst - und ist zu einem Entschluss gekommen.

Ein Bürger ohne Einkommen. Das klingt in einem Staat wie Dänemark, der ein Wohlfahrtsstaat ist, kaum glaubhaft. Und trotzdem gab es einen solchen Fall in der Kommune Apenrade, und die Behörden standen vor einem Dilemma, denn genau für solche Umstände gab es bis dahin keine genauen Vorgaben. Deshalb hat sich nun der Sozialausschuss bei seiner jüngsten Sitzung mit der Frage beschäftigt, was in solchen Fällen zu tun sei.

Erster Fall dieser Art

„In all den Jahren, in denen ich in der Politik bin, habe ich noch nie von einem solchen Fall gehört", sagt auch der Ausschussvorsitzende Karsten Meyer Olesen (Soz.).

Doch welche Personen haben überhaupt kein Einkommen? „Das können zum Beispiel Frauen sein, die von den Einkünften ihres Lebenspartners abhängig waren, die jedoch, um Schutz vor ihm zu finden, ins Frauenhaus geflüchtet sind", erklärt Meyer Olesen eine mögliche Situation.

Grundsicherung für Bürger

Die Verwaltung der Kommune hat deshalb einen auf den Gesetzen basierenden Vorschlag gemacht, wie in einem solchen Fall zu verfahren sei, und der Sozialausschuss hat Ja dazu gesagt.

Nun ist gesichert, dass solche Personen zumindest eine Grundsicherung erhalten, bis sie finanziell auf eigenen Beinen stehen. Das kann entweder durch die öffentliche Hand geschehen oder indem die Person eine Arbeit beginnt und Lohn erhält.

„Wir sind in solchen Fällen gerne bereit auszuhelfen", sagt der Vorsitzende und ist froh, dass es nun – auch wenn es selten vorkommt – eine Lösung für diese Menschen gibt.

Finanzielle kommunale Sicherung für Bürger ohne Einkommen

Bürger, die über kein Einkommen verfügen, werden so lange von der Kommune finanziell unterstützt, bis sie über ein Einkommen verfügen. Das Einkommen kann dann aus staatlicher Hand kommen oder durch Arbeit erworben werden.

Bis dahin wird ein täglicher Satz an die bedürftige Person ausgezahlt.

Der Tagessatz beträgt:

  1. 52 Kronen pro Tag für Nahrungsmittel
  2. 37 Kronen Taschengeld
  3. 20 Kronen für jedes Kind
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