Gericht

Urteil wegen sexueller Gewalt gegen minderjähriges Mädchen

Urteil wegen sexueller Gewalt gegen minderjähriges Mädchen

Urteil wegen sexueller Gewalt gegen minderjähriges Mädchen

Apenrade/Aabenraa
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Die Übergriffe an dem Mädchen sollen im Jahr 2010 begonnen haben, als das Kind gerade einmal fünf Jahre alt war (Symbolfoto). Foto: AdobeStock

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Das Urteil gegen einen 45-jährigen Mann ist noch nicht rechtskräftig. Der mutmaßliche Täter ging in Berufung.

Während des gesamten Verfahrens hat er seine Unschuld beteuert; nichtsdestotrotz ist ein 45-jähriger Mann am Montag von einem Schwurgericht in Sonderburg zu acht Jahren Gefängnis und lebenslangem Landesverweis verurteilt worden. Ihm werden verschiedene Formen der sexuellen Gewalt und sogar vollzogene Vergewaltigung gegen ein minderjähriges Mädchen vorgeworfen, zu dem er eine Art Onkelverhältnis gehabt hat.

Übergriffe begannen 2010

Der Mann ist südamerikanischer Herkunft, mit Wohnsitz in der Kommune Apenrade.

Die Übergriffe sollen in den Jahren 2010 bis 2012 stattgefunden und begonnen haben, als das Mädchen fünf Jahre alt war. Die ersten Vergewaltigungen soll der Mann dann verübt haben, als das Mädchen acht Jahre wurde und anschließend recht regelmäßig, mindestens zweimal monatlich stattgefunden haben.

Wie bei dem Gerichtsverfahren herauskam, hatte er sich das Schweigen des Mädchens mit der Drohung erzwungen, Videoaufnahmen zu veröffentlichen, die er bei früheren Übergriffen gemacht haben soll.

Der Mutter anvertraut

Die Vergewaltigungen setzten sich offenbar bis zum Dezember im Jahr 2021 fort, bis sich das Mädchen als 16-Jährige erstmals ihrer Mutter anvertraute. Die Mutter wandte sich umgehend an die Polizei. Seitdem saß der heute 45-Jährige in Untersuchungshaft und muss dort auch bleiben, bis das Westliche Landgericht entschieden hat.

Der 45-Jährige ging nach dem Richterspruch am Montag nämlich sofort in die Berufung. Er räumte im Laufe des Verfahrens ein, tatsächlich mit dem Mädchen eine sexuelle Beziehung gehabt zu haben. Sie habe aber erst begonnen, als das Mädchen um die 16 Jahre alt war (die Schutzaltersgrenze liegt in Dänemark bei 15 Jahren) – und zwar im gegenseitigen Einvernehmen, so seine Darstellung im Gericht.

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