Promi-Prozess

Johnny Depp: Vorwürfe gegen Amber Heard

Johnny Depp: Vorwürfe gegen Amber Heard

Johnny Depp: Vorwürfe gegen Amber Heard

dpa
London
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Johnny Depp wirft seiner Ex-Frau falsche Angaben im Prozess vor. Foto: Yui Mok/PA Wire/dpa

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Johnny Depp hat seinen Prozess gegen ein britisches Boulevardblatt zwar verloren, aber noch ist die Sache nicht vom Tisch. Der Anwalt des Schauspielers will eine Wiederaufnahme des Falls erreichen.

Im Rechtsstreit mit der Boulevardzeitung «The Sun» hat der Hollywood-Star Johnny Depp seiner Ex-Frau Amber Heard unglaubwürdige und falsche Aussagen vorgeworfen.

Depps Anwalt argumentierte am Donnerstag vor dem Londoner Court of Appeal, der Fall solle angesichts «frischer Beweise» neu aufgerollt werden.

Depp hatte gegen den Verlag der «Sun» wegen eines Artikels geklagt, in dem behauptet wurde, er habe seine Ex-Frau Amber Heard (34) körperlich misshandelt. Der High Court in London hatte die Klage Anfang November jedoch abgewiesen: Die Mehrheit der in der Zeitung erwähnten Vorwürfe habe sich als wahr erwiesen, stellten die Richter in ihrem Urteil fest. Depp hatte nach dem Urteil kritisiert, das Gericht habe sich ausschließlich auf die Aussagen seiner Ex-Frau Amber Heard verlassen und Gegenbeweise von Polizei und anderen Zeugen ignoriert.

Depps Verteidiger warf Heard, die als Zeugin im Prozess schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann erhoben hatte, in der Anhörung am Donnerstag Unglaubwürdigkeit vor. Heard habe ihre Ankündigung, die aus ihrer millionenschweren Scheidung von Depp erhaltenen Gelder an ein Kinderkrankenhaus und eine Bürgerrechtsorganisation zu spenden, nicht eingelöst. Das Krankenhaus habe etwa in einem Schreiben erklärt, es habe keine Zahlungen von ihr erhalten. Das Versprechen sei eine «kalkulierte und manipulative Lüge gewesen, um eine positive Wirkung zu erzielen», erklärte Depps Anwalt.

Ein Anwalt des Verlags wies die Anschuldigungen zurück. Die vorgebrachten Dokumente würden nicht belegen, dass Heard gelogen habe. Sie habe den Geldbetrag spenden wollen - was auch über Zahlungen über einen längeren Zeitraum hinweg möglich sei. Einige davon seien auch bereits erfolgt.

Der Londoner High Court hatte den bereits im Herbst erhobenen Einspruch von Johnny Depp (57) abgelehnt - nun muss sich der Court of Appeal mit dem Fall befassen. Das Gericht kündigte an, zu einem späteren Zeitpunkt seine Entscheidung mitzuteilen.

Der Promi-Prozess hatte im vergangenen Jahr weltweite Aufmerksamkeit erregt. Wochenlang zeichneten Depp («Fluch der Karibik») und seine 23 Jahre jüngere Ex-Ehefrau («Zombieland») das Bild einer zutiefst zerstörerischen Beziehung.

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