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Gericht: Keine Entschädigung für Erben des Hotel Adlon

Gericht: Keine Entschädigung für Erben des Hotel Adlon

Gericht: Keine Entschädigung für Erben des Hotel Adlon

dpa
Berlin
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Blick auf den Eingang des Hotels Adlon in Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelt über mögliche Ansprüche der Adlon-Erben auf Rückübertragung. Foto: Joerg Carstensen/dpa

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Die Erbengemeinschaft der Familie Adlon hat die Rückübertragung des Luxushotels in bester Lage der Hauptstadt gefordert. Sie ist damit aber vor Gericht nicht durchgekommen.

Der Familie Adlon steht keine Entschädigung für die Enteignung des berühmten Luxushotels am Brandenburger Tor zu. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag entschieden. Damit blieben die Erben zunächst erfolglos mit ihrem Versuch, dass ein früheres Verfahren zur Rückübertragung wieder aufgegriffen wird.

Aus Sicht der Kläger gab es neue Beweise dafür, dass die Adlons selbst Opfer nationalsozialistischer Verfolgung geworden seien. Dafür sah das Gericht keine ausreichenden Beweise. Zwar sei das weltberühmte Hotel von den Nazis «instrumentalisiert» worden. Die Hotelbetreiber seien aber nicht vollständig aus ihrem Eigentum verdrängt worden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Felix Adlon, der die Erbengemeinschaft vertritt, kündigte weitere rechtliche Schritte an. «Unser Weg ist hier noch nicht zu Ende», sagte er nach der Urteilsverkündung. Er ist der Ur-Ur-Enkel von Hotel-Erbauer Lorenz Adlon.

Das Adlon gehört heute zur Luxushotelgruppe Kempinski. Berühmt war ursprünglich das alte Luxushotel, das 1907 öffnete. Am Ende des Zweiten Weltkriegs brannte das Hotel 1945 bis auf einen Seitenflügel nieder. 1984 wurde auch dieser Rest abgerissen. Der Name Adlon blieb als Mythos. Am 23. August 1997 wurde das Hotel Adlon schließlich wiedereröffnet.

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