Beschluss der Landesregierung

Lockerungen der Corona-Regeln in Schleswig-Holstein

Lockerungen der Corona-Regeln in Schleswig-Holstein

Lockerungen der Corona-Regeln in Schleswig-Holstein

dpa/shz.de
Kiel
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Zweitwohnungen sind in Schleswig-Holstein ab dem 4. Mai wieder nutzbar. Foto: imago images/penofoto

Zweitwohnungen in Schleswig-Holstein sind ab 4. Mai wieder nutzbar. Auch Dauercamping ist wieder möglich. Es bleiben aber Beschränkungen und Auflagen.

Zweitwohnungs-Besitzer im Norden dürfen von Montag an wieder ihre Feriendomizile in Schleswig-Holstein nutzen. Das hat die Jamaika-Koalition beschlossen, wie Tourismusminister Bernd Buchholz (FDP) am Mittwoch sagte. „Das gilt auch für die Inseln und Halligen.“

Auch Dauercamping werde ab kommender Woche wieder erlaubt. Zudem sollen dann die Sportboothäfen an Nord- und Ostsee wieder öffnen dürfen.

Mitte März hatte die Landesregierung einen Tourismusstopp verhängt, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen. Darunter fielen auch Zweitwohnungen.

Allein in Nordfriesland – unter anderem mit der Insel Sylt und St. Peter Ording – gibt es 14.000 Zweitwohnungen. Vor allem in Hamburg, wo viele Zweitwohnungsbesitzer ihren Hauptwohnsitz haben, hatte das Verbot Verärgerung ausgelöst.

Tourismus bleibt verboten

Ab 4. Mai dürfen die Besitzer von Zweitwohnungen laut dem Beschluss ihre im selben Hausstand lebenden Partner und Kinder mitnehmen – nicht aber Freunde. Die Zweitwohnungsbesitzer müssen aber sicherstellen, dass sie sich im Falle einer bestätigten Covid-19-Infektion innerhalb von 24 Stunden zur Quarantäne an ihren Hauptwohnsitz begeben können.

„Die Schleswig-Holsteiner haben mit ihrem vorbildlichen Verhalten entscheidend dazu beigetragen, dass wir jetzt eine Reihe von Erleichterungen auf den Weg bringen können“, sagt Ministerpräsident Daniel Günther.

 Außerdem beschlossen CDU, Grüne und FDP, dass die Einreise nach Schleswig-Holstein zu Tourismuszwecken auch nach dem 4. Mai grundsätzlich verboten bleibt. Dies gilt auch für Freizeitzwecke, ausgenommen davon sind aber Einreisen zur Ausübung kontaktarmer Sportarten sowie Besuche von Museen, Ausstellungen, zoologischen Gärten und Tierparks sowie botanischer Gärten.

Können bald auch Spielplätze öffnen?

Erlaubt sind im Norden ab kommender Woche auch kontaktarme Sportarten im Freien. Als Beispiele nannte Buchholz Paddeln und Fahrradfahren.

Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung von Hygieneregeln. Als kontaktarm gilt eine Sportart, wenn bei deren Ausübung in der Regel ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen nicht unterschritten wird. Sportgeräte wie Fahrräder oder Kanus dürfen wieder gewerblich verliehen werden.

Zudem gibt es eine Perspektive für eine reglementierte Öffnung von Spielplätzen ab dem 11. Mai.

Weitere Anpassungen der Maßnahmen ab 4. Mai

Unter der Voraussetzung, dass jeweils Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass der Abstand von Besuchern eingehalten, Infektionsketten nachvollzogen werden und ein Hygienekonzept nachgewiesen können:

  • Pflegeeinrichtungen können unter strengen Hygieneanforderungen den Besuch einer Person für maximal zwei Stunden ermöglichen
     
  • medizinische und kosmetische Fußpflege sowie Nagelstudios dürfen wieder öffnen; ein entsprechendes Hygienekonzept wird auch hier vorausgesetzt
     
  • Einzelunterricht in Musikschulen ist wieder erlaubt

  • Gottesdienste mit begrenzter Teilnehmerzahl wieder möglich

  • Außenanlagen von Botanischen Gärten und Pflanzenparks zu öffnen

  • Museen und Ausstellungen dürfen öffnen. Die Besucherzahl ist auf eine Person pro 15 Quadratmeter begehbarer Ausstellungfläche begrenzt

Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern bleiben in Schleswig-Holstein bis einschließlich 31. August verboten.

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