Justiz
Mordprozess von Illerkirchberg - Lebenslange Haft
Mordprozess von Illerkirchberg - Lebenslange Haft
Mordprozess von Illerkirchberg - Lebenslange Haft
Diesen Artikel vorlesen lassen.
Gut ein halbes Jahr nach dem Messerangriff auf zwei Schülerinnen in Illerkirchberg verhängt das Landgericht Ulm die Höchststrafe gegen den Angeklagten: Lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld.
Der Mann, der zwei Schülerinnen in Illerkirchberg mit einem Messer attackierte und eine von ihnen tötete, ist zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Ulm stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Der 27-Jährige kann damit nur im Ausnahmefall schon nach 15 Jahren freikommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Eritreer, der als Asylbewerber nach Deutschland gekommen war, hatte im Dezember zwei Mädchen auf ihrem Schulweg mit einem Messer angegriffen. Eine 14-Jährige starb infolge des Angriffs, ihre 13 Jahre alte Freundin konnte fliehen. Das Urteil erging wegen Mordes und versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung.
Die besondere Schwere der Schuld begründete das Gericht unter anderem mit dem besonders verwerflichen Vorgehen des Täters. Der Angeklagte habe die beiden Mädchen auf dem Schulweg getäuscht, sie noch gegrüßt und dann zunächst das weiter von ihm entfernte Mädchen völlig unvermittelt attackiert, erläuterte der Richter. Er habe keinerlei Risiko eingehen wollen. Auch habe er noch nicht mal geprüft, wie die Mädchen reagierten.
Täter wollte Mitarbeiter des Landratsamts töten
Das Gericht sah zudem mehrere Mordmerkmale erfüllt. Die Kammer habe das Mordmerkmal der Heimtücke und das des Ermöglichens einer anderen Straftat angenommen, sagte eine Gerichtssprecherin nach der Urteilsbegründung. Der 27-Jährige wollte nach Auffassung des Gerichts eigentlich einen Mitarbeiter des Landratsamts töten.
Er habe im Dezember gerade mit dem Messer zum Landratsamt aufbrechen wollen, als die zwei Mädchen zufällig an seinem Haus vorbeiliefen. Der Eritreer habe geplant, am Landratsamt Rache zu nehmen. Er habe der Behörde die Schuld gegeben, sein Leben verpfuscht zu haben, weil er ohne Pass nicht nach Afrika haben reisen können, um dort eine Frau zu finden.
Zunächst keine Abschiebung
Ob der Verurteilte im Verlauf seiner Haftstrafe in sein Heimatland abgeschoben wird, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft offen. Das müsse sich im Verlauf der Vollstreckung zeigen, zunächst müsse das Urteil erstmal rechtskräftig werden, sagte die Staatsanwältin. «Er verbüßt die Strafe grundsätzlich erstmal hier in Deutschland», sagte sie. «Dann gibt es die Möglichkeit, dass man ihn auch abschiebt, aber dann halt von der weiteren Vollstreckung absieht. Aber wann das der Fall sein wird, nach wie viel Jahren, das wird sich zeigen.»
Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Mann gefordert, Staatsanwaltschaft und Nebenklage zudem noch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Familien der beiden Schülerinnen hatten sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen.