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Dannebrog: Die Flagge, die vom Himmel fiel

Dannebrog: Die Flagge, die vom Himmel fiel

Dannebrog: Die Flagge, die vom Himmel fiel

Apenrade/Aabenraa
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Dannebrog
Der Dannebrog ist seit 800 Jahren das Nationalsymbol Dänemarks. Foto: Pixabay

Seit 800 Jahren hält sich die Legende des dänischen Nationalsymbols. Alles zu Mythen, Zahlen und Fakten haben wir für euch zusammengestellt.

Die dänische Flagge „Dannebrog“ gehört wahrscheinlich zu den ältesten Flaggen der Welt. Kein Wunder also, dass sich Legenden und Mythen um sie gesponnen haben. Der Legende nach fiel sie am 15. Juni 1219 während der Schlacht von Lyndanisse (heute Tallinn) vom Himmel und verhalf dem dänischen König Waldemar II. dadurch zum Sieg der schon verloren geglaubten Schlacht gegen die heidnischen Esten.

Die Legende der dänischen Flagge „Dannebrog“, die während der Schlacht von Lyndanisse vom Himmel fiel. Gemälde von Christian August Lorentzen (1746 - 1828). Foto: Statens Museum for Kunst

Historisch ist die Legende des Dannebrog nicht nachweisbar.

Wahrscheinlicher ist es, dass die Geschichte der dänischen Flagge noch weiter zurück geht: auf die Wikinger. Sie sollen die „Rabenfahne“ – ein rotes Tuch mit dem Raben des Gottes Odin – gehisst haben. Das passt zumindest zum Namen. Denn übersetzt bedeutet das Wort „Dannebrog“ soviel wie „Tuch der Dänen“.

Die erste Farbabbildung einer roten Fahne mit weißem Kreuz stammt aus der Mitte des 14. Jahrhunderts. Dennoch ist sie seit 800 Jahren als dänisches Nationalsymbol anzusehen. Seit dem Jahr 1912 ist der Tag des 15. Juni der Tag des Dannebrog.

Aussehen

Der Dannebrog zeigt ein weißes Kreuz auf rotem Grund. Das Rot der Flagge kann zwei verschiedene Töne haben:
Die normale Flagge leuchtet im „Dannebrogrot”; die Flaggen des Königshauses sowie die Kriegsflagge haben ein dunkleres Rot, das als „Krapprot“ bezeichnet wird.

Dannebrog-Rottöne
Die Dannebrog-Rottöne: links das „Dannebrogrot“, rechts das „Krapprot“. Foto: Grafik: Lana Riedel

Die Handelsflagge darf jeder flaggen, soweit sie über die offiziellen Maße verfügt. Die Spitzflagge hingegen darf nur mit besonderer Genehmigung gehisst werden.

Die dänischen Flaggenregeln

Der offizielle Umgang mit der Flagge ist nicht gesetzlich, sondern in verschiedenen Vorschriften geregelt.

Das erste, was man von einem Dänen dazu hört, ist wohl, dass die Flagge auf gar keinen Fall verschlissen aussehen darf. Sie ist das nationale Symbol Dänemarks und sollte dementsprechend gebührend behandelt werden. Daher gibt es auch die Möglichkeit, die Flagge bei rauem Wetter zu schonen und eine Sturmflagge zu hissen. Diese kann dann nur halb so groß wie die normale Flagge sein.

Sieben weitere wichtige Regeln zum Umgang mit der Flagge haben wir für euch aufgelistet:

  1. Die Flagge darf niemals die Erde berühren.
  2. Die Größe der Flagge soll 1/5 der Mastlänge betragen.
  3. Am gleichen Mast darf keine andere Flagge geflaggt werden.
  4. Geflaggt wird zwischen 8.00 Uhr (oder frühestens bei Sonnenaufgang) und Sonnenuntergang. Außerhalb dieser Zeiten darf die Flagge nur gehisst werden, wenn sie beleuchtet wird.
  5. Die Flaggen der skandinavischen Länder, der Vereinten Nationen und die europäischen Flaggen dürfen auch alleine oder aber zusammen mit der dänischen Flagge gehisst werden. Die Flaggen weiterer Länder nur gemeinsam mit der dänischen Flagge. Dabei steht die dänische Flagge immer am höchsten und ist etwas größer als die anderen.
  6. Bei einem Todesfall oder anderen Trauertagen wird die Flagge auf Halbmast gehisst. Dabei ist zu beachten, dass die Flagge zuerst wie üblich bis ganz nach oben gehisst wird, um sie hinterher auf Halbmast zu senken. Auch beim Einholen muss die Flagge erst bis nach ganz oben gehisst werden, bevor sie heruntergelassen wird.
  7. Wenn nicht geflaggt wird, kann ein Dannebrog-Wimpel gehisst werden. Das korrekte Maß des Wimpels beträgt die Hälfte der Fahnenstange.
Dannebrog und andere Flaggen
Den Dannebrog wird man in Dänemark wohl nirgendwo so verschlissen finden, wie etwa die deutsche Flagge hier im Bild. Foto: Carsten Rehder, dpa
Dannebrog Grenze Krusau
Auch wenn kein Lüftchen weht: Am Grenzübergang in Krusau kann man sehen, dass der Mast der dänischen Flagge am höchsten steht. Foto: Lana Riedel

Offizielle Beflaggungstage 2019

Geflaggt wird an Feiertagen und an königlichen Geburtstagen. Die Flaggentage werden vom Justizministerium hier veröffentlicht.

1. Januar: Neujahr
5. Februar: Geburtstag Kronprinzessin Mary
6. Februar: Geburtstag Prinzessin Marie
9. April: Besetzung Dänemarks 1940 (halbmast bis 12 Uhr, zwei Minuten Schweigepause, dann vollmast)
16. April: Geburtstag Königin Margrethe II.
19. April: Karfreitag (Langfredag; Flagge auf halbmast den ganzen Tag)
21. April: Ostern
29. April: Geburtstag Prinzessin Benedikte
5. Mai: Befreiung Dänemarks 1945
26. Mai: Geburtstag Kronprinz Frederik
30. Mai: Christi Himmelfahrt
5. Juni: Tag des Grundgesetzes (Grundlovsdag)
7. Juni: Geburtstag Prinz Joachim
9. Juni Pfingsten
15. Juni: Waldemarstag (Tag des Dannebrog seit 1912) und Tag der „Wiedervereinigung“ (Genforeningsdag)
21. Juni: Grönlands Nationaltag (grönländische Nationalflagge Erfalasorput)
29. Juli: Färöernes nationaler Festtag „Olai Dag“ (Färöernes Nationalflagge Merkið)
5. September: Ehrung der Soldaten, die an internationalen Missionen teilnahmen
25. Dezember: 1. Weihnachtsfeiertag (Juledag)

Historische Zeitleiste mit einigen der wichtigsten Ereignisse in der Geschichte des Dannebrog

 

1219: Der Dannebrog wird erstmals im Zusammenhang mit der Schlacht bei Lyndanisse am 15. Juni 1219 erwähnt.

Um 1375: Der Dannebrog wird zum ersten Mal in Farben dargestellt und als die Flagge des Königs von Dänemark erwähnt (die Abbildung befindet sich in der Nationalbibliothek in Brüssel, Belgien).

8. Mai 1625: In seinen Kriegsartikeln erlässt König Christian IV. die ersten bekannten Vorschriften für das Führen der Flagge und der Farben des Kommandos in der Marine.

7. Januar 1834: König Frederik VI. verabschiedet ein Gesetz, das es Privatpersonen verbietet, die Flagge zu hissen.

2. August 1854: Privatpersonen dürfen den Dannebrog hissen.

1865: Private Yachten dürfen die Orlogsflagge (die Marinefahne) mit den goldenen Buchstaben YF (Yachtflagge) in der oberen linken Ecke hissen.

1912: Der Tag der Flagge, der 15. Juni (Waldemar-Tag) wird zum offiziellen Tag des Flaggenhissens ernannt.

23. Oktober 1939: Die Bestimmungen für das Führen der Flagge und das Begrüßen in der Marine (Erhalt der königlichen Zustimmung am 23. Oktober) besagen, dass die Orlogsflagge eine tiefrote Flagge mit einem weißen Kreuz ist.

25. Juli 1948: Privatpersonen dürfen die Farben der halbautonomen Region der Färöer hissen.

30. Oktober 1957: Privatpersonen dürfen die Farben der anderen skandinavischen Länder (Finnland, Island, Norwegen und Schweden) hissen.

1966: Privatpersonen dürfen die Farben der Vereinten Nationen hissen.

6. Juni 1985: Privatpersonen dürfen die Farben der halbautonomen Region Grönland hissen.

5. September 1989: Privatpersonen dürfen die Farben der Europäischen Union hissen.

(Quelle: http://www.navalhistory.dk/)

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Leitartikel

Siegfried Matlok
Siegfried Matlok Senior-Korrespondent
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