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Black-Friday-Warnung: Neue Drohnenregeln auf dem Weg

Black-Friday-Warnung: Neue Drohnenregeln auf dem Weg

Black-Friday-Warnung: Neue Drohnenregeln auf dem Weg

dodo/Ritzau
Kopenhagen
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Ab dem 1. Januar 2024 werden die Regeln für den Drohnenflug verschärft. Foto: Ida Guldbæk Arentsen/Ritzau Scanpix

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Die dänische Verkehrsbehörde fordert alle potenziellen Käuferinnen und Käufer dazu auf, sich die ab dem kommenden Jahr veränderten Vorschriften für die Drohnennutzung anzuschauen, bevor sie am Schnäppchentag zuschlagen.

Der Black Friday nähert sich mit raschen Schritten. Für diejenigen, die in Erwägung ziehen, sich eine neue Drohne zu kaufen, ist besondere Vorsicht geboten, wollen sie im neuen Jahr keine unangenehmen Überraschungen erleben. Denn ab dem 1. Januar 2024 treten neue Vorschriften für das Nutzen von Drohnen in Kraft.

Informationskampagne der Verkehrsbehörde

Um Drohnenbesitzerinnen und -besitzern bei diesem Übergang zu helfen, hat die dänische Verkehrsbehörde (Trafikstyrelsen) beschlossen, vor dem Black Friday eine gezielte Informationskampagne zu starten.

Lars Korsholm, der Leiter der zuständigen Abteilung der Verkehrsbehörde, erklärt: „Wir haben Verständnis dafür, dass es für viele schwer sein kann, die komplexen Vorschriften für den Drohnenflug zu durchschauen und zu wissen, was erforderlich ist, damit der Betrieb legal ist. Hier hoffen wir, dass die laufende Kampagne einen positiven Einfluss haben wird.“

Neue Regeln

Die ab dem 1. Januar geltenden neuen Bestimmungen betreffen vor allem den Flug von Drohnen ohne das sogenannte C-Siegel.

Hierbei handelt es sich um eine von der EU eingeführte Kennzeichnung, die sicherstellt, dass eine Drohne allen gesetzlichen Standards entspricht. Drohnen ohne das C-Siegel, die mehr als 250 Gramm wiegen, müssen künftig unter anderem einen Mindestabstand von 150 Metern zu Städten, Ferienhausgebieten und anderen Erholungsgebieten einhalten.

Zusätzlich wird es ab dem genannten Datum illegal sein, neue Drohnen ohne C-Kennzeichen auf den Markt zu bringen. Ebenso wird es untersagt sein, mit Drohnen zu fliegen, die nach dem 1. Januar 2024 ohne dieses Kennzeichen verkauft wurden.

Sicherheit für alle

Lars Korsholm betont die Wichtigkeit dieser Maßnahmen: „Es soll gewährleistet sein, dass Drohnen im dänischen Luftraum sicher operieren. Aus diesem Grund passen wir die Vorschriften an, um sicherzustellen, dass nur sichere Drohnen über uns schweben.“

Die Anforderung des C-Siegels betrifft alle neuen Drohnen in sämtlichen Gewichtsklassen. Es wurde jedoch eine Übergangsfrist eingeführt, die es dem Handel erlaubt, bereits vorhandene, nicht gekennzeichnete Drohnen, die sich noch in ihren Beständen befinden, im Jahr 2023 zu verkaufen.

Insgesamt werden in Dänemark jedes Jahr etwa 20.000 Drohnen verkauft. Lars Korsholm unterstreicht die Verantwortung der Händlerinnen und Händler, sicherzustellen, dass ihre Produkte den neuen Vorschriften entsprechen.

Lars Korsholm appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, vor dem Kauf ebenfalls auf das Kennzeichen zu achten, betont jedoch, dass die Verkäuferinnen und Vekäufer haftbar gemacht werden, wenn sie Drohnen ohne die vorgeschriebene Kennzeichnung verkaufen.

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