Steuer-Jahresausgleich

16 Milliarden Kronen Steuern werden zurückgezahlt

16 Milliarden Kronen Steuern werden zurückgezahlt

16 Milliarden Kronen Steuern werden zurückgezahlt

DT
Kopenhagen
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Die dänische Steuerbehörde, Skattestyrelsen, überweist am Freitag die 2018 zu viel gezahlten Beträge auf das Konto der Steuerzahler. Foto: Christian Lindgren/Ritzau Scanpix

3,4 Millionen dänische Steuerzahler dürfen sich am Freitag über eine Rückzahlung freuen. Im Durchschnitt erhält jeder von ihnen 4.717 Kronen erstattet.

Die kürzlich veröffentlichten vorläufigen Steuerbescheide für die dänischen Steuerzahler sowie die anschließende Möglichkeit, Fahrtkosten und anderes elektronisch noch nachzureichen, haben jetzt konkrete Ergebnisse zur Folge.

3,4 Millionen dänischen Steuerzahlern wird Freitag (5. April) zusammengerechnet ein Betrag in Milliardenhöhe überwiesen: Genauer gesagt will die Steuerbehörde (Skattestyrelsen) 16 Milliarden Kronen an zu viel eingezogenen Steuern zurücküberweisen, gibt Skattestyrelsen in einer Pressemitteilung bekannt.

„Jedes Jahr zahlen wir einen relativ großen Betrag zurück. Auch wenn viele Bürger es vermutlich als positiv auffassen, Steuern erstattet zu bekommen, bedeutet es ja, dass man im Laufe des vorhergehenden Jahres zu viel eingezahlt hat“, sagt Abteilungsleiterin Karoline Klaksvig.

Karoline Klaksvig fordert daher dazu auf, laufend die Vorab-Abzüge zu checken. Dies gelte insbesondere bei wichtigen Änderungen der persönlichen Verhältnisse wie etwa einem Hauskauf, einem neuen Job oder einer Scheidung.

Kleine Fehlbeträge werden mit 2019 verrechnet

Nicht alle Bürger erhalten jedoch eine Rückerstattung. Etwa eine Million dänischer Steuerzahler hat zu wenig eingezahlt. Wenn der Fehlbetrag unter 20.944 Kronen liegt, wird kein Geld abgezogen, sondern die Summe wird mit 2019 verrechnet.

Bei größeren Beträgen kommen drei Rechnungen im August, September und Oktober.

„Wer noch ausstehende Steuern zu zahlen hat, sollte dies am besten sofort erledigen, wenn dies möglich ist“, mahnt Karoline Klaksvig.

Es werden nämlich Zinsen auf die bereits bestehenden Steuerschulden erhoben, und der Zinssatz steige, wenn dazu noch ein kleinerer neuer Fehlbetrag in die Vorauszahlung für 2019 einfließe, erläutert die Abteilungsleiterin.

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