Mink-Affäre

Mette Frederiksen: Ich habe nicht gelogen

Mette Frederiksen: Ich habe nicht gelogen

Mette Frederiksen: Ich habe nicht gelogen

Kopenhagen
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Mette Frederiksen meint nicht, dass sie sich der groben Fahrlässigkeit schuldig gemacht hat. Foto: Olafur Steinar Gestsson/Ritzau Scanpix

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Die Staatsministerin fühlt sich durch die Minkkommission darin bestätigt, dass ihr nicht bewusst war, dass die Rechtsgrundlage für die Tötung alle Minks fehlte, als sie diese anordnete.

Staatsministerin Mette Frederiksen (Soz.) habe nicht die Absicht gehabt, die Tötung aller Zuchtnerze (Minks) in Dänemark ohne Rechtsgrundlage anzuordnen. Darin sehe sich die Regierungschefin vom jüngst vorgelegten Bericht der Minkkommission bestätigt.

Das betonte Frederiksen bei einer Pressekonferenz am Freitagvormittag.

Frederiksen hatte bei einer Pressekonferenz am 4. November 2020 die Keulung der Tiere angeordnet. 

Laut Kommission waren die Mitteilungen der Staatsministerin „auf der Pressekonferenz am 4. November 2020 objektiv grob irreführend, allerdings hatte Mette Frederiksen subjektiv keine Kenntnis darüber oder eine entsprechende diesbezügliche Absicht. Die Kommission hat hierbei keine Bewertung vorgenommen, ob grobe Unachtsamkeit vorliegt“.

„Hätte ich gewusst, dass die Rechtsgrundlage fehlt, hätte ich es bei der Pressekonferenz gesagt“, so Frederiksen am Freitag.

Gegen Anwalts-Untersuchung

Sie meint nicht, dass Anwältinnen und Anwälte untersuchen sollen, ob sie grob fahrlässig gehandelt hat. Die Kommission hat zu dieser Frage nicht Stellung bezogen, da es nicht ihre Aufgabe war. Grobe Fahrlässigkeit kann einen Übertritt des Gesetzes zur Ministerverantwortlichkeit darstellen.

„Ich meine nicht, dass der Bericht Anlass gibt, anzunehmen, ich hätte grob fahrlässig gehandelt“, so Frederiksen auf eine Frage des „Nordschleswigers“.

Eine genauere Begründung, weshalb sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben soll, konnten weder sie noch Justizminister Matthias Tesfaye (Soz.) geben.

„Wenn man beurteilen will, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kommt es auf den Inhalt an, den Zeitraum, in dem etwas passiert ist und ob man versucht hat, die Sache zu verbergen“, so Tesfaye.

Anmerkung: Der Artikel wurde zuletzt um 12.44 Uhr überarbeitet.

 

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