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EU-Bürgerrechtsausschuss gibt grünes Licht für Parallelabkommen

EU-Bürgerrechtsausschuss gibt grünes Licht für Parallelabkommen

EU-Bürgerrechtsausschuss gibt grünes Licht für Parallelabkommen

Kopenhagen/Brüssel
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Foto: dpa

Ende April müssen noch das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten zustimmen, damit Dänemark zum 1. Mai nicht vollständig aus der Polizeizusammenarbeit ausscheidet. Eine Befristung auf fünf Jahre ist wahrscheinlich.

Ende April müssen noch das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten zustimmen, damit Dänemark zum 1. Mai nicht vollständig aus der Polizeizusammenarbeit ausscheidet. Eine Befristung auf fünf Jahre ist wahrscheinlich.

Am 1. Mai scheidet Dänemark aus der europäischen Polizeizusammenarbeit Europol aus. Alles deutet jedoch daraufhin, dass ein Sonderabkommen dafür sorgen wird, dass Dänemark in Zukunft nicht ganz auf sich allein gestellt sein wird.

Am Dienstag hat der Bürgerrechtsausschuss des EU-Parlaments, LIBE, grünes Licht für die Vereinbarung gegeben. Dies geschah mit einer großen Mehrheit von 51 Ja-Stimmen, einer Enthaltung und einer Gegenstimme.

Nun muss noch das EU-Parlament zustimmen. Bei einer Versammlung am 27. April in Brüssel wird sich zeigen, ob das Gremium für eine weitere Zusammenarbeit zwischen Europol und Dänemark stimmen wird. Danach hätten die Mitgliedsländer drei Tage Zeit, das Abkommen bis zum 1. Mai zu unterschreiben.

Befristung auf fünf Jahre

Noch allerdings dauern die Verhandlungen über die Parallelabsprache an. Das EU-Parlament fordert unter anderem eine Befristung, sodass Dänemark in fünf Jahren automatisch aus der Polizeizusammenarbeit ausscheiden würde.

Diese Forderung bestätigte laut Nachrichtenagentur Ritzau auch der Bürgerrechtsausschuss bei seinem Treffen am Dienstag. Das bedeutet allerdings nicht, dass dies auch so kommen muss, da am Ende nur die Entscheidung des EU-Parlaments zählt. Weder Dänemark noch Europol halten ein befristetes Abkommen für sinnvoll.

Bei einer Volksabstimmung am 3. Dezember 2015 hatten sich die Dänen gegen eine Änderung des dänischen Rechtsvorbehaltes ausgesprochen. Das führt dazu, dass Dänemark auch mit einem Parallelabkommen keinen vollen Zugang mehr zu den Datenbanken von Europol haben wird. Stattdessen werden die dänischen Beamten erst Mitarbeiter der Polizeibehörde bitten müssen, ihnen bestimmte Informationen zukommen zu lassen.

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