Diese Woche in Kopenhagen

„Nerztod: Die Verantwortung ist verschwunden – der Skandal nicht“

Nerztod: Die Verantwortung ist verschwunden – der Skandal nicht

Die Verantwortung ist verschwunden – der Minkskandal nicht

Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:

Diesen Artikel vorlesen lassen.

In der vergangenen Woche wurde die Verwarnung für die oberste Beamtin des Staates, die Departementschefin des Staatsministeriums, zurückgezogen. Doch auch wenn sie rein juristisch entlastet worden ist, so tragen vor allem Mette Frederiksen und ihre Departementschefin Verantwortung für den übereilten Prozess, der den Skandal auslöste. Das meint Walter Turnowsky.

Puff, sagte die Verantwortung und machte sich vergangenen Freitag endgültig aus dem Staub. Und während man so der Staubwolke hinterherblickt, mag man fast meinen, die Minks seien im Herbst 2020 ganz von selbst ums Leben gekommen. Keiner will es gewesen sein. 

Von einigen Beobachterinnen und Beobachtern wird der Beschluss zur Tötung sämtlicher amerikanischer Nerze als der größte politische und verwaltungsmäßige Skandal der jüngeren Geschichte bezeichnet. Jetzt steht er scheinbar ohne Mütter und Väter quasi elternlos einsam in der Weltgeschichte herum. Aber eben nur scheinbar, worauf ich noch zurückkommen werde.

„Freispruch“ für die oberste Beamtin

Zunächst noch einmal zu den Geschehnissen am vergangenen Freitag. Um 11 Uhr trudelte eine Pressemitteilung aus dem Staatsministerium ein: Die Verwarnung für Departementschefin (Staatssekretärin) Barbara Bertelsen ist zurückgenommen worden. Zeitgleich auch aus dem Justizministerium die Mitteilung, dass dies auch für den dortigen Departmentschef, Johan Legarth, sowie eine Abteilungsleiterin gilt. Die dem Finanzministerium unterstellte Mitarbeiter- und Kompetenzbehörde habe dies empfohlen. 

Damit ich dir die Begründung erklären kann, muss ich dich bitten, mir bei einem kleinen juridischen Exkurs zu folgen: Als einziger von den zehn Beamten, die die Minkkommission kritisiert haben, wurde Reichspolizeichef Thorkild Fogde beurlaubt, und es wurde gegen ihn ein beamtenrechtliches Verfahren eingeleitet.

Anordnung oder nicht

Geleitet hat das Verfahren der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofs, Thomas Rørdam. Er kommt im Gegensatz zur Minkkommission zu dem Ergebnis, dass die Pressekonferenz, bei der Staatsministerin Mette Frederiksen (Soz.) die Tötung sämtlicher Nerze bekannt gab, nicht als eine Anordnung an die Reichspolizei zu werten sei. Daher wird Thorkild Fogde, der bei der Pressekonferenz dabei war, „freigesprochen“. Die Minkkommission wertet dagegen die Pressekonferenz als eine Anordnung. Diese wäre dann illegal, da die Rechtsgrundlage zur Tötung der Tiere außerhalb der Zonen mit infizierten Beständen fehlte.

Doch weil die Pressekonferenz laut Rørdam nicht als Anordnung zu werten ist, zieht das Staatsministerium auch die Verwarnung von Barbara Bertelsen zurück, so die Begründung.

Die entscheidende Sitzung

Doch hier macht es sich das Ministerium etwas zu leicht, meinen immerhin fünf juridische Experten, mit denen „Politiken“ und „Berlingske“ gesprochen haben. Denn die Pressekonferenz war nicht der einzige Kritikpunkt, den die Minkkommission gegen Barbara Bertelsen hervorgebracht hatte. 

Ein weiterer schwerwiegender Punkt ist die Sitzung im Koordinationsausschuss der Regierung am Tag davor, bei dem die Tötung der Minke beschlossen wurde. Hier hätte die oberste Beamtin des Staates laut Kommission die Frage der Rechtsgrundlage ansprechen müssen. Mit dieser Kritik hat Rørdam sich überhaupt nicht befasst, da der Reichspolizeichef bei der Sitzung nicht dabei war. 

Mag sein, dass es trotzdem arbeitsrechtlich korrekt war, die Verwarnung zurückzuziehen. Doch das Staatsministerium macht sich angreifbar, indem es eine nur zum Teil korrekte Begründung vorschiebt. 

Und das ist kein geringes Problem, denn der Skandal ohne Verantwortliche zehrt am Vertrauen einiger Bürgerinnen und Bürger in den Staat. Das ansonsten hohe Vertrauen gehört zum wichtigsten Kapital der dänischen Wohlstandsgesellschaft.

Versagen im Nahrungsmittelministerium

Unter den Spitzenbeamten wird die Verantwortung jetzt ausschließlich dem damaligen Departementschef des Nahrungsmittelministeriums, Henrik Studsgaard, zugeschoben. Als Ressortchef hätte er wissen müssen, dass der Beschluss des Koordinationsausschusses gesetzwidrig war. Doch das war nicht „top of mind“, hat er vor der Kommission ausgesagt. Dienstrechtlichen Konsequenzen ist er entgangen, indem er aus dem Staatsdienst in die Kommune Esbjerg gewechselt ist. 

Auf der politischen Ebene musste der damalige Nahrungsmittelminister Mogens Jensen (Soz.) gehen. Staatsministerin Mette Frederiksen ist mit einer Verwarnung, einer sogenannten „næse“, davongekommen. 

Zu große Eile

Kann man also überhaupt noch von einem Skandal sprechen? Die Frage muss eindeutig mit Ja beantwortet werden, denn selbstverständlich darf der Staat nicht ohne Rechtsgrundlage, also illegal, handeln – auch nicht versehentlich. Das gilt auch in einer hoch angespannten Situation wie der Corona-Krise.

Sämtliche Kontrollmechanismen, die das verhindern sollten, sind in den Tagen um den Beschluss zur Minktötung zusammengebrochen. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass alles zu schnell gehen sollte. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Sitzung im Koordinationsausschuss hatten keine Zeit, sich vorzubereiten; die Akten bekamen sie mehr oder weniger auf den Tisch geknallt.

 

Mette Frederiksen hat zu keinem Zeitpunkt den Eindruck erweckt, dass sie diese Verantwortung übernimmt, oder dass sie wirklich aus dem Skandal gelernt hat.

Walter Turnowsky

Der Beschluss zur Tötung sämtlicher Minke war in der Vorlage der Verwaltung nicht vorgesehen gewesen, sondern wurde während der Sitzung gefasst, von der es im Übrigen kein Protokoll gibt. Daher ist neben der juristischen auch die fachliche Grundlage nicht ausreichend geprüft worden. Zum Beispiel war die Mutation des Coronavirus, die bei der Pressekonferenz als zentrale Begründung diente, zu diesem Zeitpunkt bereits ausgestorben.

Ein oder zwei Tage mehr, um einen Beschluss auf einer ordentlichen Grundlage zu fassen, wären drin gewesen, ohne die Volksgesundheit deswegen zu gefährden. Immerhin dauerte es nach der besagten Pressekonferenz noch ungefähr zwei Wochen, bis die kranken Minke gekeult worden waren – und dafür gab es eine Rechtsgrundlage.

Für die übertriebene Eile tragen nicht Ex-Minister Mogens Jensen und sein Departementschef die Verantwortung, sondern die Staatsministerin und ihre Departementschefin.

Mette Frederiksen hat zu keinem Zeitpunkt den Eindruck erweckt, dass sie diese Verantwortung übernimmt, oder dass sie wirklich aus dem Skandal gelernt hat. Es seien im Staatsministerium Fehler begangen worden, hat sie wiederholt auf die Frage geantwortet, ob sie Fehler begangen habe – fast, als ob diese sich von selbst begangen hätten. Doch so darf Verantwortung nicht einfach verpuffen.

Über die Sitzungen im Koordinationsausschuss, bei denen die Regierung wichtige Entscheidungen trifft, werden übrigens bis heute keine Protokolle geführt. 

Mehr lesen