Absage

Dänemark! Was ist mit dir los?

Dänemark! Was ist mit dir los?

Dänemark! Was ist mit dir los?

Jon Thulstrup
Jon Thulstrup
Middelfart
Zuletzt aktualisiert um:
Der Facebook-Eintrag von Nanna Ploog Ditlev. Foto: Privat

Über den Kampf einer Frau, die dänischer Abstammung ist, dänische Schüler in Gesellschaftskunde und Dänisch unterrichtet, aber noch immer nicht dänische Staatsbürgerin sein darf.

„Dänemark! Was ist mit dir los?“, fragt sich Nanna Ploog Ditlev in einem Aufruf im sozialen Netzwerk Facebook. Sie hatte gerade erfahren, dass ihr Antrag auf dänische Staatsbürgerschaft abgelehnt wurde, weil ihr der Einbürgerungstest fehlte, der belegen soll, dass sie etwas über die dänische Gesellschaftskunde weiß.

„Im Juni 2016 hatte ich die doppelte Staatsbürgerschaft beantragt. Nun, nach einem Jahr und vier Monaten habe ich meine Absage bekommen“, so Ditlev in ihrem Beitrag vom 25. Oktober.

„Obwohl ich ja im Grunde genommen eine Absage erwartet hatte, ist es trotzdem frustrierend und insbesondere enttäuschend, dass die Behörden sich so quer stellen“, sagt Ditlev im Gespräch mit dem Nordschleswiger.

Ihr Hintergrund: Sie ist in Dänemark geboren und aufgewachsen. Darüber hinaus ist sie ausgebildete Volksschullehrerin und unterrichtet dänische Volksschüler in den Fächern Dänisch, Religion und Geschichte. Sie hat eine dänische Mutter und einen deutschen Vater. Doch all das reicht anscheinend nicht, um die dänische Staatsbürgerschaft bekommen zu können – sie muss einen Einbürgerungstest absolvieren.

Dieser Test wird zwei Mal pro Jahr ausgehändigt – nächstes Mal am 30. November. Doch am 5. Oktober erfuhr Ditlev, dass sie ihr Wissen über die dänische Gesellschaft bis spätestens zum 19. Oktober dokumentieren sollte. „Ich habe daraufhin eine Verschiebung der Frist beantragt, weil es für mich nicht möglich war innerhalb von 14 Tagen den Test machen zu können. Dieser Antrag wurde auch abgelehnt“, erklärt Ditlev.

Zweite Chance

Nanna Ploog Ditlev hat eine zweite Chance bekommen – muss aber wieder anderthalb Jahre warten. Zugleich kann seitens der zuständigen Behörden nicht garantiert werden, dass es dann auch wirklich klappt.

Ditlev hätte laut Gesetzt vom Einbürgerungstest befreit werden können, wenn:

  • Sie einen Wohnsitz auf den FäröerInseln oder Grönland hätte
  • Sie in Südschleswig geboren wurde und eine dänische Schule besucht hätte
  • Sie schwedisch oder norwegisch spricht
  • Sie ein Kind wäre

Auch Dänischprüfung

Über den Einbürgerungstest hinaus muss Ditlev auch eine Dänischprüfung absolvieren. Weil sie in Dänemark ausgebildet wurde, wurde genehmigt, dass sie auf die ersten drei Prüfungen verzichten kann.

„Das ganze System ist völlig bürokratisch und wahnsinnig. Es ist unverständlich, dass die Behörden bezüglich der Staatsbürgerschaften nicht individuelle Einschätzung machen können“, so Ditlev. „Ich hoffe, dass meine Geschichte dazu beitragen kann, dass die Bevölkerung versteht, welch ein blödsinniges System wir zusammengesetzt haben“, sagt Ditlev abschließend in ihrem Aufruf. Der wurde bereits mehr als 20.000 Mal geteilt, worüber sich auch Ditlev freut. „Damit habe ich nicht gerechnet. Man ist sich ja dessen bewusst, dass etwas, dass bei Facebook geteilt wird, sich auch schnell verbreitet – aber gleich 20.000 Mal, das ist eine Überraschung“, freut sich Ditlev.

Auf die Frage, warum sie denn erst nach so vielen Jahren die dänische Staatsbürgerschaft beantragt hat, antwortet Ditlev: „Erst vor kurzem konnte ich die doppelte Staatsbürgerschaft bekommen. Ich wollte ja nicht meine deutschen Wurzeln aufgeben, sondern beides haben. Außerdem habe ich auf Landesebene kein Stimmrecht, was ich mit der doppelten Staatsbürgerschaft bekommen könnte.“

Mehr lesen