Justiz

Urteil: Gefängnis darf Kontakte von Peter Madsen nach Außen begrenzen

Urteil: Gefängnis darf Kontakte von Peter Madsen nach Außen begrenzen

Urteil: Gefängnis darf Kontakte von Peter Madsen begrenzen

Ritzau/hm
Nykøbing Falster
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Das Gefängnis darf die Kontakte des verurteilten Mörders Peter Madsen begrenzen. Foto: Ida Marie Odgaard/Ritzau Scanpix

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Der U-Boot-Bauer und Mörder Peter Madsens hat vor dem Gericht eine Niederlage erlitten. Das Gefängnis darf seine Kontakte nach außen beschneiden. In einem Punkt gab das Gericht Madsen aber Recht.

Der wegen Mordes zu einer lebenslangen Haft verurteilte Peter Madsen muss es hinnehmen, dass sein Briefwechsel, seine Telefongespräche und die Besuche begrenzt werden. Dies hat das Gericht in Nykøbing Falster entschieden.

Peter Madsen, der 2017 auf einem selbstgebauten U-Boot die schwedische Journalistin Kim Wall ermordete und zerstückelte, hatte das Gefängnis Storstrøm verklagt. Er ist der Auffassung, dass die Begrenzung seiner Kontakte gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Gesetz von 2022

Im Januar 2022 hatte das Folketing ein Gesetz erlassen, dass Gefangene, die eine lebenslange Haftstrafe verbüßen oder in Sicherheitsverwahrung sind, weder Besuch noch Briefverkehr mit Personen haben dürfen, die sie vor der U-Haft nicht gekannt haben. Dieses Verbot gilt für die ersten zehn Jahre der Haft.

Im Juni wurde Madsen im Gefängnis sitzend für schuldig befunden, unerlaubt Briefe aus dem Gefängnis versendet zu haben. Madsen sah seine Menschenrechte verletzt und klagte.

Das Gericht urteilte aber auch, dass Madsen mit einer bestimmten Person in Kontakt treten kann. Das Gefängnis hatte ihm das zuvor verboten. 

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Siegfried Matlok Senior-Korrespondent
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