Urteil

Trotz Verbots veröffentlicht – Geldstrafe für Verlag und Chefredakteur

Trotz Verbots veröffentlicht – Geldstrafe für Verlag und Chefredakteur

Trotz Verbots veröffentlicht – Geldstrafe für Verlag und Chefredakteur

Ritzau/hm
Kopenhagen
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Buchcover „Syv år for PET" Foto: People Press/Ritzau Scanpix

Auch im digitalen 21. Jahrhundert können Bücher für reichlich Wirbel sorgen – wie etwa im Fall von „Syv år for PET“, in dem ein ehemaliger Nachrichtendienstchef über seine Zeit bei PET berichtet.

Erstes Urteil im Fall von „Syv år for PET“: Das Verlagshaus, das die Zeitungen Jyllands-Posten und Politiken herausgibt, muss 100.000 Kronen Strafe zahlen, der verantwortliche Chefredakteur von Politiken muss 50.000 Kronen zahlen. Zudem müssen beide für die Verfahrenskosten in Höhe von 60.000 Kronen aufkommen, der Verlag zahlt davon zwei Drittel. Dieses Urteil fällte das Kopenhagener Stadtgericht am Freitag.

Verlag und verantwortlicher Chefredakteur hatten das Buch „Syv år for PET“ über den polizeilichen Nachrichtendienst PET trotz eines Verbots veröffentlicht. In dem Buch berichtet der ehemalige Chef des Nachrichtendienstes, Jakob Scharf, aus seinen Dienstjahren – sehr zum Verdruss des Dienstes. Dieser konnte das Buch stoppen, PET fürchtete Verrat von Arbeitsmethoden und Informanten.  Ausgelieferte Exemplare wurden bei 99 Buchhändlern beschlagnahmt.

Das Strafmaß liegt weit unter dem von PET geforderten Maß. Der Nachrichtendienst verlangte vier Monate Gefängnis für den Chefredakteur – die Höchststrafe für diese Art von Vergehen; der Verlag sollte nach Ansicht von PET 15 Millionen Kronen zahlen.

Das Verbot des Buches vom Kopenhagener Stadtgericht wurde sowohl vom Östlichen Landgericht als auch vom Höchstgericht bestätigt. Das Urteil im  Verfahren gegen Jakob Scharf, dem ein Verstoß gegen seine Verschwiegenheitspflicht vorgeworfen wird, wird in einer Woche erwartet. Auch der Verfasser Morten Skjoldager und einige Medienchefs riskieren eine Verurteilung.

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