Illegaler Tierhandel

Todkranke Welpen übers Internet verkauft: Gefängnisstrafe

Todkranke Welpen übers Internet verkauft: Gefängnisstrafe

Todkranke Welpen übers Internet verkauft: Gefängnisstrafe

Markus Lorenz/shz.de
Hamburg
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Im Mai 2020 befreiten Fahnder mehrere Welpen aus der Wohnung des illegalen Hundeändlers. Foto: TV Newskontor

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Der 33-Jährige verkaufte schwer kranke Hundewelpen übers Internet. Wie die Polizei ihm auf die Schliche kam.

Er verkaufte schwer kranke Welpen über das Internet – jetzt muss er dafür ins Gefängnis: Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg hat einen 33-Jährigen am Montag (3. Mai) wegen Tierquälerei und gewerbsmäßigen Betruges in sieben Fällen zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Verkaufserlös von 2950 Euro wird eingezogen.

Durchfall, Erbrechen, Dehydrierung 

Fünf der verkauften Tiere verendeten in Folge einer Viruserkrankung bei ihren neuen Besitzern. Der Händler hatte die Welpen verschiedener Kleinrassen zwischen März und Juni 2020 bei Ebay für 400 bis 1000 Euro angeboten und dabei deren schlechten Gesundheitszustand verschwiegen. Die jungen Hunde waren nach Angaben der Ermittler verbotenerweise zu früh von ihren Müttern getrennt worden, bei denen sie laut Gesetz mindestens bis zum Ende der achten Lebenswoche bleiben müssen. Die aus Polen stammenden Tiere hatten ein geschwächtes Immunsystem. Sie erkrankten an Parvovirose, litten unter Durchfall, Erbrechen und starben schließlich an Dehydrierung. Auch waren sie nicht geimpft.

 

Beamter der Wasserschutzpolizei tragen im Mai 2020 einen geretteten Hund aus der Wohnung des Welpenhändlers. Foto: TV Newskontor

Der Angeklagte räumte den Verkauf vor Gericht ein. Es tue ihm leid, sagte er in seinem letzten Wort. Das Leiden der Welpen will er jedoch nicht realisiert haben – eine Behauptung, die das Gericht ihm nicht abnahm. Um seinen eigenen Hund habe sich der Mann offensichtlich sorgsam gekümmert und diesen auch geimpft. 

Polizisten als fingierte Kaufinteressenten 

Überführt worden war der Welpenhändler im vergangenen Mai, nachdem sich Polizisten im Internet als Kaufinteressenten ausgegeben hatten. Bei einer anschließenden Razzia in seiner Billstedter Wohnung entdeckten die Fahnder mehrere Welpen, die deutlich jünger als acht Wochen waren und an Parvovirose litten. Einer der Hunde war so krank, dass er eingeschläfert werden musste. Als die Polizisten kamen, warf der Hundehalter die Aufzuchtbox für Marihuana vom Balkon auf den Rasen hinter dem Haus. 

Kein Unrechtsbewusstsein 

Das Unrechtsbewusstsein des 33-Jährigen war auch danach offenbar nicht sonderlich ausgeprägt. Obwohl gegen ihn schon ermittelt wurde, soll er im zweiten Halbjahr 2020 erneut Welpen übers Internet angeboten haben. Daraufhin erging im Dezember Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr. Nach dem Schuldspruch am Montag kam er zunächst wieder frei, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. 

Die Strafe fiel mit drei Jahren Gefängnis auch deshalb verhältnismäßig hoch aus, weil der Hamburger mehrfach vorbestraft ist, nicht wegen Tierquälerei, sondern wegen Drogendelikten.

 

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