Krankes Kind zu Hause betreuen bis es wieder gesund ist: Folketing behandelt Bürgervorschlag

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Das Folketing behandelt am Donnerstag einen Bürgerantrag (B10) über das Recht von Kindern auf Betreuung in ihrem eigenen Zuhause, bis sie wieder gesund sind. Der Antrag erhielt in weniger als drei Tagen über 50.000 Unterschriften. Er unterstreicht damit die Forderung von vielen Eltern, nach einer Änderung. Heute haben Eltern meist nur einen oder zwei Kinderkrankentage (barns første og anden sygedag), um ihre kranken Kinder zu betreuen. Oftmals sind Kinder aber nicht nach 24 oder 48 Stunden wieder gesund. Eltern fehlt es mitunter auch an anderen Betreuungsmöglichkeiten, weshalb Ferientage eingesetzt werden oder Arbeitnehmende sich selbst krank melden.

Eine aktuelle Umfrage, die Epinion für die Erziehergewerkschaft BUPL durchgeführt hat, zeigt, dass 41 Prozent der Eltern im vergangenen Jahr ein krankes Kind in einem Kindergarten abgegeben haben. Kinder mit Fieber und Schnupfen haben aber nicht am Alltag in der Einrichtung teilnehmen können, heißt es von der Gewerkschaft der Erzieherinnen und Erzieher.

Es sei einer Wohlfahrtsgesellschaft nicht würdig, dass Kindern das grundlegende Recht auf Ruhe und Fürsorge fehlt, wenn sie krank sind – ein Recht, das Erwachsene ganz selbstverständlich haben, meint BUPL-Vorsitzende Elisa Rimpler. „Die Möglichkeiten der Eltern, sie zu Hause zu behalten, sind einfach nicht gut genug.“

Das Parlament müsse das Problem lösen, das der Antrag zum Ausdruck bringt, meint die BUPL. Niemandem sei damit gedient, dass sich die Kindertagesstätten zu reinen Infektionsherden entwickeln. Das sei schade für die Kinder, schlecht für das Arbeitsumfeld und koste die Gesellschaft viel Geld.

Der Vorschlag orientiert sich an dem schwedischen Modell VAB (vård av barn). Es erlaubt 120 Tage Betreuung für jedes Kind pro Jahr bei entsprechendem Lohnausgleich durch die Krankenkasse.