Deutsche Minderheit

Handy weg, Kopf frei: Wie die Minderheitenschulen mit dem Smartphone umgehen

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Smartphones gehören für viele Kinder zum Alltag – an den Minderheitenschulen wird jedoch über klare Grenzen im Schulbetrieb gewacht (Archivbild).

Kein Klingeln, kein Scrollen, kein Snap: Dänemark macht seine Schulen smartphonefrei. Was an den Volksschulen jetzt Pflicht wird, ist an den deutschen Minderheitenschulen bereits gelebte Praxis – auch ohne gesetzliches Verbot. DSSV-Schulrätin Simone Sippel Pedersen erklärt, warum sie das Gesetz begrüßt, den eigenen Schulen aber Freiraum lässt.

Ein kühler Herbstmorgen. Vor dem Schultor sammeln sich Kinder, Rucksäcke auf dem Rücken – und fast alle haben ein Handy in der Hand. Noch schnell eine Nachricht schreiben, ein TikTok-Video checken.

Doch dann verschwindet das Gerät im Rucksack oder im sogenannten „Handyhotel“ der Schule. Ein Ritual, das an den deutschen Minderheitenschulen längst Alltag ist – ganz ohne neues Gesetz.

„Die Zeit am Handy ist zu lang“

Bevor es um Regeln und Verbote geht, spricht Simone Sippel Pedersen, Schulrätin des Deutschen Schul- und Sprachvereins (DSSV), ein grundsätzliches Problem an: „Die Zeit, die viele Kinder und Jugendliche tagtäglich an Smartphones verbringen, ist zu lang. Ich finde das problematisch“, sagt sie.

„Ich gehe fast jeden Morgen zu Fuß zur Arbeit, und da begegne ich vielen Jugendlichen auf ihrem Schulweg. Die meisten haben ein Handy in der Hand und gucken darauf, anstatt auf ihre Umgebung zu achten, miteinander zu sprechen oder die Natur wahrzunehmen. Das finde ich bedenklich.“

Diese Beobachtung teilt sie mit vielen Pädagoginnen und Pädagogen im Land – und sie bildet auch den Ausgangspunkt für das neue dänische Gesetz.

Gesetz zur Einführung von handyfreien Schulen 

Seit Kurzem steht fest: Dänemarks Volksschulen werden handyfrei. Ein breites Parteienbündnis hat beschlossen, Smartphones und andere internetfähige Geräte weitgehend aus dem Schulalltag zu verbannen. Ziel ist es, „Konzentration, Gemeinschaft und Ruhe“ zu fördern, wie Kinder- und Unterrichtsminister Mattias Tesfaye (Soz.) erklärt.

Künftig sollen Schul- und Elternräte eigene Regelungen zum Umgang mit Handys erarbeiten – unterstützt durch eine Musterpolitik des Ministeriums. Für die deutschen Minderheitenschulen gilt das Gesetz jedoch nicht direkt: Als Privatschulen unterliegen sie dem Freischulgesetz und entscheiden selbst, ob sie die Vorgaben übernehmen wollen.

Smartphones raus? Nur fürs Lernen

Für Sippel Pedersen ist das Thema alles andere als neu. Sie begrüßt grundsätzlich, dass klare Regeln geschaffen werden: „Ich finde es persönlich richtig, dass Regeln eingeführt werden. Handys haben nichts im Unterricht zu suchen – es sei denn, sie werden für Lernzwecke genutzt“, sagt sie im Gespräch.

Gleichzeitig warnt sie vor zu starren Verboten: „In der Grundschule ist es gut, wenn die Kinder ihre Handys abgeben. Die Versuchung, sich ablenken zu lassen, ist groß. Aber ebenso wichtig ist, dass ältere Schülerinnen und Schüler lernen, Verantwortung im Umgang mit dem Smartphone zu übernehmen – und dieser verantwortungsvolle Umgang muss trainiert werden.“

Bereits gelebte Regeln

Ganz ohne Gesetz haben die deutschen Schulen in Nordschleswig bereits Lösungen gefunden.

„Im Prinzip sind bereits alle Schulen bei uns darauf ausgerichtet, dass Handys entweder morgens in einem Handyhotel abgegeben oder ausgeschaltet in der Schultasche bleiben müssen“, erklärt Sippel Pedersen.

(Der Artikel wird nach dem Foto fortgesetzt.)

Von acht Schulen habe sie die Rückmeldung bekommen, dass dort ein Handyhotel genutzt werde – die übrigen setzen auf klare Regeln, die Ablenkung vermeiden.

Simone Sippel Pedersen, DSSV-Schulrätin, sieht in der Campus-Zusage eine langfristige Entlastung.

„Ich habe den Eindruck, dass das gut klappt“, sagt sie. „Deswegen könnte ich mir vorstellen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter das so weiter fortführen wollen, wie es bereits läuft.“

Kein generelles Verbot 

Ein pauschales Verbot lehnt der DSSV derzeit ab. „Es gibt ja auch Möglichkeiten, das Handy im Unterricht sinnvoll einzusetzen“, so Sippel Pedersen. 

Beispiele seien etwa Messungen im Physikunterricht oder Fotos für Präsentationen. Auch digitale Hilfsmittel für Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie oder gesundheitlichen Einschränkungen müssten erlaubt bleiben. Damit decken sich die Überlegungen des DSSV mit den pädagogischen Ausnahmen, die auch das dänische Gesetz vorsieht.

IT-Strategie statt Schnellschuss

Interessant ist, dass die Minderheit bereits an einer gemeinsamen IT-Strategie arbeitet. Eine Arbeitsgruppe befasst sich aktuell unter anderem auch damit, wie Internetzugänge an Schulen künftig gesteuert werden sollen.

„Es macht aus meiner Sicht Sinn, bestimmte Seiten zuzulassen und andere zu blockieren“, sagt Sippel Pedersen. „Das könnte zentral gesteuert werden – und darum geht es zum Beispiel auch, wenn die Arbeitsgruppe tagt.“ Damit könnte es künftig auch an Minderheitenschulen Einschränkungen ähnlich denen geben, die das dänische Gesetz vorsieht.

Musterregelung möglich

Bei der nächsten Schulleiterdienstbesprechung (SDB) am 30. Oktober will Sippel Pedersen das Thema auf die Tagesordnung setzen.

„Ich werde die Schulleiterinnen und Schulleiter fragen, ob sie daran interessiert sind, eine Musterregelung zu finden. Wir müssen das Beste für uns herausholen“, kündigt sie an. „Zwar wäre ein einheitliches Vorgehen denkbar, aber letztlich sollen die Schulen selbst entscheiden.“

Fazit: Eigenständige Regeln – Orientierung am Gesetz offen

Während die dänischen Volksschulen somit auf eine gesetzlich verordnete Handyfreiheit zusteuern, praktizieren die deutschen Minderheitenschulen sie bereits – nur eben selbstbestimmt und flexibel. 

Das Ziel bleibt dasselbe: weniger Ablenkung, mehr Konzentration und Gemeinschaft.