Deutsche Minderheit

Wenig bekannt, aber entscheidend: Das Parlament der Minderheit

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Uwe Jessen
Uwe Jessen, BDN-Generalsekretär, fordert zur Teilnahme an der Delegiertenversammlung auf, um aktiv an der Gestaltung der Zukunft der Minderheit mitzuwirken (Archivfoto).

Am 3. Juni kommt in Tingleff das höchste Gremium der deutschen Minderheit zusammen – die Delegiertenversammlung. Wer mitreden will, muss sich jedoch beeilen: Schon am 15. April endet die Meldefrist. Aber wie wird man eigentlich Delegierte oder Delegierter? Und warum lohnt sich das überhaupt?

Einmal im Jahr treffen sich Vertreterinnen und Vertreter aus der gesamten deutschen Minderheit in Nordschleswig zur Delegiertenversammlung. Klingt erstmal bürokratisch – sie ist aber das zentrale demokratische Instrument der Minderheit. Denn hier wird darüber entschieden, wie sich Kindergärten, Schulen, Kulturangebote und die politische Arbeit der Minderheit entwickeln.

Was genau ist die Delegiertenversammlung?

Laut Satzung des Bundes Deutscher Nordschleswiger (BDN) ist die Delegiertenversammlung „das oberste Organ“ des BDN und der Schleswigschen Partei (SP). Sie legt Grundsatzentscheidungen fest und wählt alle vier Jahre unter anderem den Hauptvorsitz des BDN – das nächste Mal 2026. Doch auch die diesjährige Versammlung am 3. Juni in der Deutschen Nachschule Tingleff lohnt sich.

„Es ist immer wichtig, zur Delegiertenversammlung zu kommen“

BDN-Generalsekretär Uwe Jessen betont, wie bedeutend dieses Treffen ist: „Es ist immer wichtig, zur Delegiertenversammlung zu kommen, denn das ist das oberste Gremium der deutschen Minderheit.“

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem mündliche Berichte des Hauptvorsitzenden Hinrich Jürgensen, von Jessen selbst, vom Kulturausschuss, der SP, dem Sekretariatsleiter Harro Hallmann sowie der Finanzbericht. Ein besonderer Punkt ist die diesjährige Kommunalwahl der SP.

Wer kann Delegierte oder Delegierter werden?

Aktuell könnten rund 200 Delegierte nach Tingleff entsandt werden – wie viele es genau sind, hängt von den Mitgliederzahlen in den einzelnen Vereinen ab. Das Prinzip ist einfach: Je mehr Mitglieder ein Verein hat, desto mehr Delegierte darf er schicken.

Delegierte können von allen dem BDN angeschlossenen Vereinen entsendet werden – von Schul- und Kindergartenvereinen über Sportvereine bis hin zu den Ortsvereinen des Sozialdienstes. Auch kleinere Verbände wie der Hochschulverein oder Hausvereine können auf Antrag eine Delegierte oder einen Delegierten entsenden.

Besuchende der Delegiertenversammlung erhalten nur dann ein Stimmrecht, wenn sie am Versammlungstag eine gültige BDN-Mitgliedschaft haben (Archivbild).

Wie läuft das ab – und wie kann man mitmachen?

Die Vereine schlagen ihre Delegierten selbst vor. Wer Interesse hat, kann sich direkt an seinen Verein wenden – auch ohne Vorstandsamt.

„Man meldet sich nicht direkt bei der Delegiertenversammlung an“, erklärt Jessen. „Der Verein kann dich als Delegierten melden. Wir schicken dann die Einladung an die gemeldeten Personen.“

Die Zeit wird knapp: Wer Delegierte oder Delegierter werden will, muss bis spätestens 15. April gemeldet sein.

So wirst du Delegierte oder Delegierter

Mitglied sein
Eine gültige BDN-Mitgliedschaft ist Voraussetzung.

Verein finden
Wende dich an einen BDN-Ortsverein, Schul- oder Kindergartenverein, Sportverein oder einen anderen Verband der Minderheit.

Interesse zeigen
Auch ohne Vorstandsamt kannst du als Delegierte oder Delegierter vorgeschlagen werden.

Offiziell gemeldet werden
Dein Verein meldet dich beim BDN für die Versammlung an.

Eine Voraussetzung gilt für alle: Wer stimmberechtigt teilnehmen will, muss am Tag der Versammlung eine gültige BDN-Mitgliedschaft vorweisen können. Jessen betont: „Wir sind da strenger geworden. Es reicht nicht, Mitglied im Schulverein XY oder im Sozialdienst Z zu sein. Delegierte müssen BDN-Mitglied sein – und sich am Abend auch ausweisen.“

Teilnehmen dürfen Interessierte aber trotzdem – auch ohne Stimmrecht.

Ein Anliegen? So bringst du es ein

Wer ein Thema auf dem Herzen hat, das bei der Delegiertenversammlung besprochen werden soll, kann noch aktiv werden – allerdings ist dabei etwas Timing gefragt. Vorschläge für Tagesordnungspunkte müssen nämlich über die Orts- oder Bezirksvorsitzenden eingereicht werden und spätestens sieben Tage vor der Versammlung schriftlich beim Deutschen Generalsekretariat vorliegen. Dann müssen sie auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Anträge, die erst während der Versammlung gestellt werden, sind nur zulässig, wenn die Delegiertenversammlung zuvor deren Dringlichkeit anerkennt.

Warum kommen nicht alle, die gemeldet sind?

2023 hätten laut BDN 189 Personen Delegierte sein können. Gemeldet wurden 161 – erschienen sind jedoch nur 81. Warum?

„Das klingt nach der Hälfte, aber man muss genauer hinschauen“, sagt Jessen. Viele Engagierte seien in mehreren Vorständen aktiv und würden somit mehrere Delegiertenplätze besetzen – hätten aber natürlich nur eine Stimme.

Laut Jessen müsste für jede dieser Positionen eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gefunden werden – was in der Praxis nicht immer gelingt.

Delegiertenplätze nicht verfallen lassen

Mehr Austausch zwischen den Vereinen könnte trotzdem dazu beitragen, dass noch mehr Delegiertenplätze tatsächlich genutzt werden. Denn: Meldet ein örtlicher Verein keine Delegierten, fällt der Platz automatisch an den zuständigen BDN-Ortsverein. Bleibt auch dort eine Rückmeldung aus, verfällt der Platz.

„Das ist so auch in der Satzung geregelt. Aber vielleicht lag das Problem darin, dass diese Information nicht immer bis in die letzte Reihe aller Verbände vorgedrungen ist“, sagt Jessen. „Die Verbände sind dafür zuständig, die Delegierten aus den örtlichen Vereinen zu melden. Wird diese Möglichkeit nicht genutzt, geht der Platz an den Ortsverein – und der muss rechtzeitig informiert sein, um ihn auch aktiv wahrzunehmen.“