Migration

Deutsche Landesministerin möchte Teile der strikten dänischen Ausländerpolitik übernehmen

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Marion Gentges und Staatssekretär Siegfried Lorek (r.) haben sich mit Integrations- und Ausländerminister Kaare Dybvad Beck getroffen.

Die Justiz- und Migrationsministerin aus Baden-Württemberg, Marion Gentges, hat in der vergangenen Woche Kopenhagen besucht. Sie tritt dafür ein, dass auch umstrittene Vorhaben wie das sogenannte Schmuckgesetz und Aufnahmezentren in Drittländern umgesetzt werden.

Die Justiz- und Migrationsministerin des Landes Baden-Württemberg, Marion Gentges (CDU), hat vor allem eine zentrale Erkenntnis zur Migrationspolitik von ihrem Besuch in Dänemark mitgenommen. „Die Anzahl der Asylsuchenden spielt eine Rolle. Das hat man uns mehrfach bestätigt“, sagt sie im Anschluss an den Besuch.

Ganz überraschend war das für die Ministerin nicht. In ihr Bundesland kamen im vergangenen Jahr mehr als 22.000 Asylbewerbende. Nach Dänemark kamen nur ein Zehntel davon, nämlich 2.200. Die Bevölkerung von Baden-Württemberg ist mit gut 11 Millionen Personen nur knapp doppelt so groß wie die Dänemarks.

„Wir können das alleine vom Personal her kaum noch bewältigen. Die gesellschaftliche Bereitschaft, die Menschen aufzunehmen, ist kaum mehr vorhanden“, so Gentges.

Ministerin möchte Schmuckgesetz umsetzen

Die im Vergleich zu Deutschland deutlich geringere Anzahl der Asylbewerbenden in Dänemark ist Ergebnis einer gezielten Politik, das Land als Asylland möglichst unattraktiv zu machen. Wechselnde Regierungen betreiben seit ungefähr zwei Jahrzehnten eine „stramme Ausländerpolitik“, wie sie in Dänemark benannt wird und mittlerweile fast Konsens ist.

Ein Element dieser Politik ist das sogenannte Schmuckgesetz, das es den Behörden ermöglicht, Wertgegenstände oder Bargeld bei einem Wert von mehr als 10.000 Kronen zu beschlagnahmen. Dabei spielt es eine geringere Rolle, dass das Gesetz in seinen ersten sechs Jahren laut „Ritzau“ lediglich 17 Mal angewendet wurde. Das Entscheidende ist die Signal- und Abschreckungswirkung des Gesetzes.

In Deutschland fällt es in die Zuständigkeit der Länder, entsprechende Regeln einzuführen. Und Gentges beabsichtigt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

„Ich möchte flächendeckend eine Durchsuchung nach Wertgegenständen durchsetzen, um so einen Teil der Kosten für die Asylverfahren und Unterbringung einzuverlangen“, sagt die Ministerin.

Gespräch mit Dybvad

Bei ihrem dreitägigen Besuch in Dänemark hat sie mit ihrer Delegation ein straffes Programm absolviert. Sie hat unter anderem dem Aufnahmezentrum Sandholm, dem Rückkehrzentrum Sjælsmark, der Rückkehrbehörde und der Behörde für internationale Rekrutierung und Integration (SIRI) einen Besuch abgestattet.

Außerdem hat sie sich mit Ausländer- und Integrationsminister Kaare Dybvad Beck (Soz.) ausgetauscht. Dabei hat die Christdemokratin eine große Übereinstimmung mit der Ausländerpolitik des Sozialdemokraten festgestellt.

Aufnahmelager in Drittstaaten

Dies gilt auch für eines der umstrittensten Vorhaben Dybvads: der Einrichtung von Aufnahmezentren außerhalb der EU. Zunächst versuchte die damalige sozialdemokratische Minderheitenregierung im Alleingang, ein solches Lager in Ruanda einzurichten. Dieses Projekt ist in der derzeitigen SVM-Koalition von den Moderaten gebremst worden.

Stattdessen setzt die Regierung jetzt darauf, die Aufnahmelager in Drittländern im Rahmen der EU umzusetzen. Und auch wenn diese Frage damit nicht unmittelbar in Gentges Zuständigkeitsbereich fällt, wird sie sich dafür einsetzen, dass die kommende Bundesregierung Dänemark bei dem Vorhaben unterstützt.

„Wir müssen die Zugangszahlen nach Europa, Deutschland und Baden-Württemberg begrenzen. Da Dänemark im Juli den EU-Vorsitz übernimmt, habe ich große Hoffnungen, dass eine derartige Neugestaltung der EU-Richtlinien durchgesetzt wird“, so Gentges.

Schnellere Verfahren und Rückführungsgeld

Sie hat zwei weitere Erfahrungen aus Dänemark mitgebracht, die sie in die Diskussion in der Bundesrepublik einbringen möchte. Das eine ist die Einschränkung der Einspruchsmöglichkeiten, wenn ein Asylantrag abgelehnt wird. In Dänemark wird ein Antrag zunächst von der Ausländerbehörde beschieden. Im Fall einer Ablehnung gibt es den Flüchtlingsrat (Flygtningenævnet) als einzige Appellinstanz.

Das Zweite ist die Möglichkeit, die Rückkehr ins Heimatland mit einem Geldbetrag zu unterstützen. Diese Option gibt es in Deutschland bislang nicht. In Dänemark können sowohl Menschen, die eine Absage erhalten haben, als auch Menschen, die Asyl erhalten haben, einen solchen Geldbetrag erhalten.