Energiewende

Offshore-Windpark entsteht drei Kilometer vor Nordalsen

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Die Illustration zeigt, wie der Windpark drei Kilometer vor Alsen einmal aussehen wird.
Die Illustration zeigt, wie der Windpark drei Kilometer vor Alsen einmal aussehen wird.

Strom für rund 150.000 Haushalte: Das soll ein Offshore-Windpkark mit elf Turbinen liefern, der bis 2029 vor der Küste Nordalsens im Kleinen Belt entstehen soll. Für das Projekt gibt es besondere Auflagen zum Schutz von Schweinswalen und Fledermäusen.

Die dänische Energiebehörde hat die Genehmigung zur Errichtung des Windparks Lillebælt Syd erteilt. Das geht aus einer entsprechenden Pressemitteilung vom Donnerstag hervor.

Strom für 150.000 Haushalte

Den Plänen nach soll der Offshore-Windpark im Jahr 2029 in Betrieb genommen werden und dann so viel Ökostrom liefern, um den Stromverbrauch von rund 150.000 Haushalten zu decken. Laut Danmarks Statistik gab es in den vier nordschleswigschen Kommunen zum Stichtag 1. Januar dieses Jahres 109.461 Haushalte.

Das Versorgungsunternehmen der Kommune Sonderburg, Sonfor, und European Energy stehen hinter dem Projekt. Bauen soll den Windpark das Unternehmen Lillebælt Vind A/S. Das Projekt umfasst die Errichtung von 11 Offshore-Windturbinen auf 22,7 Quadratkilometern Fläche, die im Kleinen Belt zwischen Alsen (Als) und Helnæs auf Fünen – etwa 3 Kilometer vor Alsens Nordostküste – aufgestellt werden sollen.

Die einzelnen Turbinen werden 256 Meter hoch sein und das Projekt wird eine Gesamtkapazität von 165 Megawatt haben.

Auflagen zum Schutz von Fledermäusen und Schweinswalen

Vom Strand bei Lavensby wird man die Windkraftanalagen künftig sehen können.
Vom Strand bei Lavensby wird man die Windkraftanalagen künftig sehen können.

Die Baugenehmigung enthält eine Reihe von Auflagen zum Schutz der Meeresumwelt. Dazu gehören Auflagen für den Umgang mit Fledermäusen und Schweinswalen, die beide von Offshore-Windkraftanlagen betroffen sind.

Es besteht die Auflage, dass die Windturbinen nach Sonnenuntergang bei einer Windgeschwindigkeit von unter 6 m/s in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober stillstehen oder sich langsam drehen müssen.

Da das Projektgebiet als wichtig für die Schweinswalpopulation im Belt gilt, dürfen Gründungsarbeiten nur im Zeitraum von August bis Oktober durchgeführt werden, wenn die Zahl der Schweinswale in diesem Gebiet am geringsten ist. So soll das Risiko einer Störung der Tiere minimiert werden.

Darüber hinaus schreibt die Energiebehörde vor, dass der Projektträger ein Überwachungsprogramm einleiten muss, um mehr und allgemeinere Erkenntnisse über die Auswirkungen von Offshore-Windkraftanlagen auf die Meeresumwelt zu gewinnen.