Grünes Licht für Flüchtlinge aus dem Gazastreifen

Veröffentlicht Geändert

Die Bedingungen im Gazastreifen sind laut dem dänischen Flüchtlingsrat (flygtningenævnet) von einer „derart extremen allgemeinen Gewaltanwendung“ geprägt, dass eine Gefahr von Übergriffen im Widerspruch zum Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention besteht. Artikel 3 besagt, dass niemand Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe sowie Behandlung unterworfen werden darf. Daher sieht der Flüchtlingsrat es als richtig an, Aufenthaltsgenehmigungen für Antragstellende aus dem Gazastreifen zu erteilen.

Diese Entscheidung bedeutet, dass staatenlose Palästinenserinnen und Palästinenser aus dem Gazastreifen, die grundsätzlich unter dem Schutz oder der Unterstützung der UNRWA standen, eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten können. Die UNRWA ist das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten.

In vier bisherigen Fällen, die Antragstellende aus dem Gazastreifen betreffen, haben alle Personen vom dänischen Flüchtlingsgericht eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten.