Änderung der Sozialhilfeleistungen für Personen mit Migrationshintergrund

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Die Beschäftigungsanforderung ist eine Regel, die besagt, dass man in Dänemark in den letzten zehn Jahren mindestens zweieinhalb Jahre in Vollzeitarbeit gestanden haben muss, um Arbeitslosenhilfe zu erhalten. Die Beschäftigungsanforderung galt bisher nur für Einwanderinnen und Einwanderer, die nach 2008 nach Dänemark gekommen sind. Nun wird sie jedoch erweitert, um auch diejenigen einzubeziehen, die vor 2008 eingereist sind. Zugewanderte, die diese Anforderung nicht erfüllen, können in Zukunft stattdessen nur Selbstversorgungs- oder Rückkehrhilfe erhalten, die früher Integrationshilfe genannt wurde. Dies geschieht, nachdem die Regierung eine Vereinbarung bezüglich dieser Anforderung mit den Dänemarkdemokraten, der Liberalen Allianz und den Konservativen getroffen hat. Das Arbeitsministerium gab dies in einer Pressemitteilung bekannt.