Ab 1. Juli 2017
Neue Regeln für Carport & Co
Neue Regeln für Carport & Co
Neue Regeln für Carport & Co
Bauten zwischen 35 und 50 Quadratmeter müssen vom 1. Juli an nicht mehr der Kommune gemeldet werden. 20.000 Vorhaben im Jahr betroffen – Kritiker befürchten mehr Nachbarschaftskonflikte.
Bauten zwischen 35 und 50 Quadratmeter müssen vom 1. Juli an nicht mehr der Kommune gemeldet werden. 20.000 Vorhaben im Jahr betroffen – Kritiker befürchten mehr Nachbarschaftskonflikte.
Für Hausbesitzer soll es einfacher werden, einen neuen Schuppen, ein Carport, Gewächshaus oder Ähnliches zu errichten. Wie das Ratgeberforum für Hausbesitzer, Bolius, mitteilt, will Transport- und Bauminister Ole Birk Olesen (LA) ab 1. Juli dieses Jahres entsprechende Forderungen abschaffen, denen zufolge heute Bauten zwischen 35 und 50 Quadratmeter bei der Kommune angemeldet werden müssen, bevor man sie in Angriff nimmt.
„Es ist gut, dass man über das, was auf seinem eigenen Grund und Boden geschieht, selbst bestimmt, solange man nicht Nachbarn damit beeinträchtigt“, sagte der Minister gegenüber der Zeitung Jyllands-Posten. Das ändere jedoch nichts daran, dass Hausbesitzer sich an Flächennutzungspläne und bautechnische Regeln halten müssten, zum Beispiel in Bezug auf die Höhe eines Schuppens oder den Abstand zur Grundstücksgrenze.
Die Architektin Tine Nielsen, Expertin in „Bolius Boligejernes Videncenter“ und Redakteurin von „Spørg Bolius“, fasst die Lage zusammen: „Jetzt darf man sogenannte Sekundärbauten bis 35 Quadratmeter ohne Bewilligung der Kommune errichten. Bei Bauten zwischen 35 und 50 Quadratmeter muss man einen kurzen Antrag stellen. Hört man in den darauffolgenden 14 Tagen nichts von der Kommune, ist der Antrag automatisch genehmigt.“ Die bautechnischen Regeln ändern sich allerdings nicht. „Man muss genau dieselben Bestimmungen beachten. Und wenn man etwas bauen will, das 50 Quadratmeter überschreitet, braucht man weiterhin eine Genehmigung.“
Die Änderung soll Ressourcen bei den Kommune frei machen
Es geht also lediglich um verwaltungstechnische Lockerungen. Laut Verkehrs-, Bau- und Wohnungsbaubehörde betreffe das rund 20.000 anmeldepflichtige Anliegen im Jahr, das ist etwa ein Drittel aller kommunalen Bauangelegenheiten – von der Baugenehmigung bis zum Antrag auf Abriss. Deswegen sei es schwierig zu sagen, wie viele Ressourcen die Kommunen tatsächlich spare, sollte Ole Birk Olesens Vorschlag wirklich umgesetzt werden.
Der Vorsitzende des Technik- und Umweltausschusses von Kommunernes Landsforening (KL) und Bürgermeister von Kolding, Jørn Pedersen (V), ist der Meinung, der Vorschlag stärke die kommunale Sachbearbeitung. „Zweifellos werden dadurch Ressourcen frei, die wir besser nutzen können für andere Sachbearbeitungen aus dem baulichen Bereich“, so Pedersen zu Sjællandske Medier.
Der Vorsitzende des Landesverbandes der Einfamilienhausbesitzer, Allan Malskær, befürchtet eine Zunahme von Nachbarschaftskonflikten durch die neuen Regeln. „Wenn man mit seinen Nachbarn über bauliche Pläne spricht, ist es besser, man hat eine schriftliche Genehmigung zur Hand, statt einfach zu bauen und zu versichern, dass man sich im Rahmen der Regeln bewegt.“