Omikron auf dem Vormarsch

Kontaktpersonen selbst informieren: Was Corona-Infizierte in Flensburg jetzt beachten müssen

Kontaktpersonen selbst informieren: Was Infizierte in Flensburg beachten müssen

In Flensburg müssen Infizierte selbst informieren

SHZ
Flensburg
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Foto: Sebastian Iwersen / SHZ

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In Flensburg findet durch das Gesundheitsamt keine Kontaktnachverfolgung mehr statt. Diese Aufgabe müssen Corona-Infizierte künftig selbst übernehmen. Wir haben zusammengestellt, was es für sie zu beachten gilt.

Aufgrund der steigenden Fallzahlen und der Belastung durch die neuen Omikron-Variante findet durch das Gesundheitsamt der Stadt Flensburg keine Kontaktnachverfolgung bei Corona-Infektionen mehr statt.

Infizierte müssen ihre Kontaktpersonen selbst informieren. Die Stadtverwaltung hat nun einen Leitfaden veröffentlicht, wie in solchen Fällen zu verfahren ist.

So funktioniert es

Wenn Flensburger PCR-positiv auf das SARS-CoV2-Virus getestet wurden, werden sie vom Gesundheitsamt über diesen Befund informiert und gebeten, selbst ihre Kontaktpersonen zu informieren.

Infizierte erhalten per Mail eine schriftliche Aufforderung ihre Kontakte festzustellen und eigenständig über eine notwendige Absonderung zu informieren. Eine Entlassung erfolgt dann frühestens nach zehn Tagen durch das Gesundheitsamt.

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In einer Anleitungsemail, die Betroffene auch an ihre Kontaktpersonen weiterleiten können, wird beschrieben, wer von einer Quarantäne betroffen ist und was noch getan werden kann, wenn sie mit einem PCR-Test positiv getestet.

Folgende Schritte sind dann zu tun:

  • Informieren Sie bitte umgehend alle Personen, zu denen Sie seit dem Zeitpunkt Kontakt hatten, der vom Gesundheitsamt festgestellt wird. Als Kontaktperson gelten alle Personen, mit denen Sie länger als 10 Minuten in Kontakt waren.
  • Alle Kontaktpersonen müssen sich ab ihrem letztem Kontakt zu Ihnen für insgesamt 10 Tage eigenständig in Quarantäne begeben. Dies gilt nicht, wenn der Kontakt nur sehr kurz war (unter 10 Minuten) oder bei dem Kontakt ein medizinscher Mund-Nasen-Schutz getragen wurde oder die Kontaktperson vollständig geimpft ist.
  • Im Falle einer Infektion mit der Omikron-Variante müssen auch geimpfte Kontaktpersonen in Quarantäne!
  • Die Kontaktpersonen müssen sich eigenständig in Quarantäne begeben. Sie erhalten keinen Anruf und kein Anschreiben des Gesundheitsamtes.
  • Dies gilt auch für Kontaktpersonen, die nicht in Flensburg wohnen. Diese wenden sich ggf. an ihr eigenes Gesundheitsamt.
  • Kontaktpersonen melden sich beim Gesundheitsamt, wenn sie Symptome haben (Tel. 0461/852600).
  • Kontaktpersonen können eine Quarantänebescheinigung erhalten, wenn sie diese für Ihren Arbeitgeber benötigen. Dazu werden sie gebeten, eine Mail mit Adresse, Telefon und einem Hinweis, wie sie erreichbar sind (mit Namen und dem Datum des Kontaktes), an q-bescheinigung@flensburg.de zu schreiben.
  • Kontaktpersonen, die nicht quarantänepflichtig sind, wird empfohlen, für den privaten Bereich für einen Zeitraum von 10 Tagen Kontakte einzuschränken und Abstand zu anderen zu halten.
  • Kontakt zu Risikogruppen mit einen schweren Verlauf und Kontakte zu Pflegeeinrichtungen sind für Kontaktpersonen zu meiden.
  • Bei Symptomen sollten Kontaktpersonen nicht zur Arbeit oder Schule gehen.
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