Wahlrechtsreform

Erleichterung bei Wahlen für Deutsche in Nordschleswig gefordert

Erleichterung bei Wahlen für Deutsche in Nordschleswig gefordert

Erleichterung bei Wahlen für Deutsche in Nordschleswig

Berlin/Nordschleswig
Zuletzt aktualisiert um:
Aufgrund langer Postlaufzeiten ist eine rechtzeitige Briefwahl aus dem Ausland oft nicht möglich. Andere Modelle müssen her. Foto: Eibner-Pressefoto/Thomas Dinges/shz.de

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Bei Wahlen in Deutschland die eigene Stimme abzugeben, ist für Nordschleswigerinnen und Nordschleswiger mit deutscher Staatsangehörigkeit mit vielen Hürden verbunden. Eine Wahlrechtskommission will das ändern.

„Bei uns kennen viele das Problem mit Papierkram, wenn sie ein paar Kilometer über die Grenze ziehen und weiter ihr Wahlrecht ausüben wollen. Diese Menschen werden praktisch ausgeschlossen“, teilt der Bundestagsabgeordnete Stefan Seidler (SSW) der Redaktion des „Nordschleswigers“ mit. Mit „bei uns“ meint Seidler das deutsch-dänische Grenzland, bzw. die deutschen Staatsangehörigen in Nordschleswig. 

Beschneidungen des Wahlrechts

Eine Wahlrechtskommission in Berlin hat sich mit den Hürden für im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige beschäftigt und festgestellt: „Die wirksame Ausübung des Wahlrechts aus dem Ausland ist vielfach faktisch unmöglich.“ So zumindest steht es im Abschlussbericht der Beratungen, der am 12. Mai veröffentlicht wurde.

Vor allem die häufig zu langen Postlaufzeiten würden die Stimmabgabe im Ausland verhindern. 

Dass sich die Kommission mit der Vereinfachung des Wahlrechts für Auslandsdeutsche beschäftigt hat, ist ein erstes positives Signal, auch für unsere Grenzregionen.

Stefan Seidler, SSW-Bundestagsabgeordneter

In den Beratungen sei die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Inanspruchnahme der Freizügigkeit in der EU nicht dazu führen dürfe, dass die Wahrnehmung des Wahlrechts erheblich erschwert werde. Es besteht also Handlungsbedarf. 

Laut der Kommission gebe es rund 3,4 bis 3,7 Millionen Deutsche, die im Ausland leben – knapp 800.000 von ihnen in den Grenzregionen zu Deutschland. 

Wahlrechtsreform für Auslandsdeutsche als Blaupause

Die Kommission sieht in einer Anpassung des Wahlrechts für Auslandsdeutsche auch Chancen für eine Reform des Wahlrechts insgesamt. 

Denn der Personenkreis der im Ausland lebenden Deutschen ist überschaubar. Erleichterungen könnten in Form von Pilotprojekten beschlossen werden, in denen zum Beispiel digitale Formen der Wahlrechtsausübung erprobt werden könnten, die langfristig auch innerhalb der Bundesrepublik etabliert werden könnten. 

Gute rechtliche Ausgangslage

Vor allem eine stärkere Digitalisierung der Briefwahl könnte im Ausland zuerst angewendet werden. Aber auch andere Modelle stehen zur Debatte – etwa eine Wahl in Auslandsvertretungen, also in Botschaften und Konsulaten, eine mögliche Einrichtung von Auslandswahlkreisen oder die Schaffung eines oder einer Beauftragten für Deutsche im Ausland. 

Der Durchführung solcher Pilotprojekte spricht die Kommission große Chancen zu, da der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl viel Gewicht habe, und es konkrete Befunde der faktischen Einschränkungen dieses Grundsatzes gibt. 

Empfehlungen an den Bundestag

Aus den Beratungen hat die Wahlrechtskommission Empfehlungen für den Bundestag erstellt, die erst einmal nur weitere Beratungen über mögliche Maßnahmen vorsehen. Außerdem sollten regelmäßig Statistiken zur Wahl von Deutschen im Ausland erhoben und veröffentlicht werden. 

Auch wenn nichts dingfest ist, zeigt sich Stefan Seidler erfreut über die aktuellen Entwicklungen: „Dass sich die Kommission mit der Vereinfachung des Wahlrechts für Auslandsdeutsche beschäftigt hat, ist ein erstes positives Signal, auch für unsere Grenzregionen.“ Er sei hoffnungsvoll, dass es bald für diese Menschen eine Erleichterung geben wird, und wolle sich dafür in Berlin starkmachen.

Stefan Seidler sitzt für den Südschleswigschen Wählerverband (SSW) im Bundestag. Foto: Walter Turnowsky
Mehr lesen