Europäische Sprachencharta

Harro Hallmann: Der Staat verletzt Minderheitenrechte

Harro Hallmann: Der Staat verletzt Minderheitenrechte

Harro Hallmann: Der Staat verletzt Minderheitenrechte

Kopenhagen
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Harro Hallmann ist enttäuscht über eine Antwort von Justizminister Peter Hummelgaard (Archivfoto). Foto: Karin Riggelsen

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Dänemark hat sich international dazu verpflichtet, dass die Mitglieder der Minderheit beim Gericht Dokumente auf Deutsch einreichen können. Bei amtlichen Eintragungen von Satzungen hat die zuständige Behörde das jedoch wiederholt nicht akzeptiert. Der BDN ist mit einer Antwort des Justizministers alles andere als zufrieden.

„Dänemark verletzt seine internationalen Verpflichtungen“. Das hatte der Leiter des Kopenhagener Sekretariats des Bundes Deutscher Nordschleswiger, Harro Hallmann, im Januar an das Justizministerium geschrieben. In der vergangenen Woche kam die Antwort von Justizminister Peter Hummelgaard (Soz.).

„Lass mich mit dem Positiven beginnen: Es ist erfreulich, dass er so schnell geantwortet hat“, so Hallmann gegenüber dem „Nordschleswiger“.

Doch damit hat sich das Positive im Brief des Ministers aus Hallmanns Sicht auch bereits erschöpft. Der Sekretariatsleiter meint nicht, dass Hummelgaard auf die Kritik geantwortet hat, vor Gericht würden die Verpflichtungen der Sprachencharta nicht eingehalten.

Satzungen von Schulvereinen

Konkret geht es darum, dass die Schulvereine der deutschen Schulen immer wieder erlebt haben, dass sie ihre Satzungen nicht auf Deutsch amtlich eintragen lassen können. Die zuständige Justizbehörde, Tinglysningsretten in Hobro, hat wiederholt eine dänische Übersetzung verlangt.

„Dänemark hat sich dazu verpflichtet, dass die Minderheit bei öffentlichen und staatlichen Behörden Dokumente auf Deutsch einreichen kann. Jedes Mal, wenn Tinglysningsretten das verweigert, übertritt Dänemark seine internationalen Verpflichtungen“, sagt Hallmann.

Gerichte verlangen grundsätzlich Übersetzungen

In der Antwort des Justizministers heißt es, die Praxis der Behörde sei, deutschsprachige Dokumente zu akzeptieren, wenn im Begleitschreiben ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht wird, dass das Dokument sich auf die deutsche Minderheit in Nordschleswig bezieht.

„Gibt die betreffende Person nicht an, dass die Dokumente sich auf die deutsche Minderheit beziehen, dann ist der Grundsatz, dass Tinglysningsretten verlangt, dass das Dokument oder die Dokumentation ins Dänische übersetzt wird“, schreibt Hummelgaard.

„Im Grunde geht das Justizministerium überhaupt nicht auf unsere Kritik ein. Wenn ein deutscher Schulverein aus Nordschleswig eine Satzung einreicht, dann ist doch offensichtlich, dass dies von der Minderheit kommt“, so Hallmann.

Prinzipielle Forderung

Das Problem ist, dass die Forderung nach einer dänischen Übersetzung der Satzungen Geld und Aufwand erfordert. Bei einem Rechtsdokument muss es nämlich eine autorisierte Übersetzung sein.

„Außerdem ist die Sache prinzipiell. Es macht uns ja als deutsche Minderheit aus, dass wir Deutsch sprechen. Selbstverständlich sind daher auch die Satzungen unserer Vereine und Institutionen auf Deutsch“, betont der Sekretariatsleiter.

Peter Hummelgaard schreibt, Tinglysningsretten sei zu einem Dialog bereit, sollten konkrete Probleme auftreten. Auch sei ihm das Wohlergehen der Minderheit ein Anliegen.

„Ich finde es schade, dass der Justizminister sich nicht für das Übertreten von internationalen Verpflichtungen entschuldigt. Überrascht bin ich leider nicht“, sagt Harro Hallmann.

Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen

  • Die Sprachencharta wurde im Rahmen des Europarats erarbeitet. 
  • Dänemark hat die Charta am 1. Januar 2001 ratifiziert. Sie gilt für Deutsch in Nordschleswig.
  • Die Charta sieht den „Schutz und die Förderung der geschichtlich gewachsenen Regional- und Minderheitensprachen Europas vor. Ihre Ausarbeitung war zum einen gerechtfertigt durch das Bemühen, die kulturellen Traditionen und das Kulturerbe Europas zu erhalten und weiterzuentwickeln, und zum anderen durch die Achtung des unverzichtbaren und allgemein anerkannten Rechtes, im öffentlichen Leben und im privaten Bereich eine Regional- oder Minderheitensprache zu gebrauchen.“

Quellen: Europarat, BDN

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