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Beschlossene Sache: Hissen ausländischer Flaggen wird verboten – Ausnahme für die Minderheit

Beschlossene Sache: Hissen ausländischer Flaggen wird verboten

Beschlossene Sache: Ausländische Flaggen werden verboten

Kopenhagen
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Hinrich Jürgensen beim Deutschen Tag (Archivfoto) Foto: Karin Riggelsen

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Eine Mehrheit des Folketings hat beschlossen, dass die Regierung einen Gesetzesvorschlag zum Verbot von ausländischen Flaggen erarbeiten soll. Die deutsche Minderheit in Nordschleswig soll jedoch Schwarz-Rot-Gold hissen dürfen.

80 Stimmen dafür und 30 dagegen: Ohne weitere Diskussion hat das Folketing bei der zweiten Lesung den Antrag zum Verbot vom Hissen von ausländischen Flaggen zugestimmt.

Nur die Flaggen der nordischen Länder sowie der Reichsgemeinschaft sollen zukünftig ohne Sondergenehmigung gehisst werden dürfen. Justizminister Peter Hummelgaard (Soz.) soll bis Ende des Jahres einen entsprechenden Gesetzesantrag vorlegen.

Ausnahme für die Minderheit

Während es bei der zweiten Lesung keine Wortmeldungen gab, war die Debatte bei der ersten Lesung im Januar umso lebhafter. Und im Zentrum der Diskussion: die deutsche Minderheit in Nordschleswig. Für sie soll es laut dem Antragssteller Søren Espersen von den nationalliberalen Dänemarkdemokraten eine Sonderregelung geben.

„Die deutsche Minderheit ist die einzige nationale Minderheit, die wir in Dänemark haben. Daher ist es sehr wichtig, dass wir unsere gute Zusammenarbeit mit ihr bewahren“, so Espersen bei der Debatte im Januar.

Auch Hummelgaard befürwortet eine Sonderregelung für die Minderheit: „Gerade in Anbetracht der dänisch-deutschen Geschichte sehe ich etwas historisch Schönes darin, der deutschen Minderheit eine Sonderstellung zu geben.“

Urteil

Die nationalliberalen Dänemarkdemokraten hatten den Antrag eingebracht, nachdem der Oberste Gerichtshof im Juni des vergangenen Jahres entschieden hatte, dass den bis dahin geltenden Flaggenregeln eine gesetzliche Grundlage fehlte. Nach denen durfte nur der Dannebrog, die Flaggen der nordischen Länder sowie Grönlands und der Färöer gehisst werden.

Mit dem Antrag möchten die Dänemarkdemokraten die Regeln wieder herstellen – in einer gesetzeskonformen Ausgabe. Der entscheidende Unterschied ist die Ausnahmeregelung für die Minderheit. 

Eine solche hatte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Nordschleswiger (BDN), Hinrich Jürgensen, bereits im Juli gefordert. „Ich muss ehrlich sagen, dass es mich überraschen und enttäuschen würde, wenn es diese Sonderregelung für uns nicht gibt“, sagte er. Am Mittwoch wird der BDN beim Justizausschuss des Folketings vorstellig, um auf die Bedeutung einer Sonderregelung aufmerksam zu machen. 

Für den Antrag stimmten außer den Dänemarkdemokraten, die drei Regierungsparteien Venstre, die Sozialdemokratie und die Moderaten sowie die Konservativen und die Dänische Volkspartei. Dagegen sind die Liberale Allianz, Radikale Venstre, die Sozialistische Volkspartei, die Einheitsliste und die Alternativen. Sie sehe keinen Bedarf das Hissen von Flaggen gesetzlich zu regeln. 

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