Demokratie
Wählen im Ausland: Drei Nachbarländer – drei Regelungen
Schweden erleichtert es Menschen, die im Ausland leben, sich an den Parlamentswahlen zu beteiligen. In Dänemark verhindert das Grundgesetz ein allgemeines Auslandswahlrecht. Auslandsdeutsche müssen sich vor jeder Wahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Ein Vergleich.