Flächennutzungsplan
Diskothek am Storetorv unzulässig
Diskothek am Storetorv unzulässig
Diskothek am Storetorv unzulässig
Erst jetzt bekannt: Flächennutzungsplan erlaubt keine Diskothek am Standort.
Sie hat im knappen ersten Jahr ihres Bestehens bereits zu einigem Ärger geführt, die Diskothek „Seven“ am Apenrader Storetorv. Und wie sich jetzt zeigt, steht sie nicht in Übereinstimmung mit dem lokalen Flächennutzungsplan. Jetzt hat die Klageinstanz Planklagenævn entschieden, dass der Flächennutzungsplan für diesen Teil Apenrades keine Diskothek vorsieht, sondern ein Restaurant.
Dennoch sind solche Pläne offen für Interpretation: So hatte der Ökonomieausschuss nach entsprechender Bewertung der Verwaltung einer Diskothek an dieser Stelle zugestimmt. „Seven“ liegt im Erdgeschoss des Gebäudes Storetorv Ecke Skibbrogade, im ersten Stock liegt das Apenrader Bridgecenter. Dieses hatte Klage eingereicht. „Man kann ein Restaurant nicht mit einer Disco vergleichen. Es kommen andere Leute, es gibt ganz andere Öffnungszeiten, so der Vorsitzende Jørn Jeppesen.
Der Vorsitzende des Entwicklungsausschusses, Philip Tietje (V), hat nun vor, gegebenenfalls einen neuen Flächennutzungsplan zu machen, um die Disco an Ort und Stelle halten zu können. Dem wird Povl Kylling Petersen (Soz.) jedoch nicht zustimmen, wie er bereits angekündigt hat. Somit gibt es weiter Ärger mit der Diskothek.