Brände in Seth
„Zu 99,9 Prozent Brandstiftung"
Polizei: „Zu 99,9 Prozent Brandstiftung"
Polizei: „Zu 99,9 Prozent Brandstiftung"
Kein Ergebnis bei den brandtechnischen Untersuchungen: Die Polizei geht jetzt offiziell von Brandstiftung in Seth aus. Zumindest zu 99,9 Prozent. Innerhalb von sieben Wochen hatte es dort zweimal auf dem historischen Hof am Sprøjtehusvej gebrannt.
Die beiden Feuer auf dem Hof am Strøjtehusvej in Seth sind auf Brandstiftung zurückzuzführen. Das erklärte die Polizei auf Anfrage des „Nordschleswigers". „Die Ermittlungen laufen zwar noch. Die brandtechnischen Untersuchungen sind aber abgeschlossen worden, denn da gibt es nichts mehr für uns zu finden. Alles ist verbrannt", so Preben West, Polizeichef in Sonderburg. „Es kann nur Brandstiftung in Frage kommen. Zumindest zu 99,9 Prozent.“
„Normale Polizeipraxis"
Es sei normale Polizeipraxis, dass von Brandstiftung ausgegangen werde, sofern keine andere Brandursache gefunden werden könne, erklärte Westh weiter.
Im konkreten Fall hätte es keine defekten technischen Installationen gegeben, die einen Brand hätten auslösen können. Selbstentzündung käme auch nicht in Frage. Zudem konnte nicht festgestellt werden, dass die Feuer an zwei Brandherden entstanden seien; das wäre ein klarer Hinweis auf Brandstiftung.
Polizei sieht keinen Anlass zur Sorge
Die beiden Brände in Seth hatten die Bürger beunruhigt, weil sie fürchteten, dass der oder die Pyromane erneut zuschlagen und es das eigene Haus treffen könnte. Die Einwohner waren sofort von Brandstiftung ausgegangen.
Preben Westh hat Verständnis für die Besorgnis, meinte aber, dass es dazu nur dann einen Grund gegeben hätte, wenn es in Seth an verschiedenen Adressen gebrannt hätte. In beiden Fällen traf es aber nur das eine Anwesen.
Festnahme nach erstem Brand
Die Polizei hat nach dem ersten Brand, der am 16. Septembers ausbrach, drei junge Männer festgenommen, denen die möglichen Brandstiftungen in Seth angelastet werden. Zwei der Tatverdächtigen im Alter von 18 bis 23 Jahren sitzen noch in Untersuchungshaft. Ihnen werden noch eine ganze Reihe andere Straftaten zur Last gelegt.
Während die Stallungen am Abend des 16. September ein Raub der Flammen wurden, brannte das Wohnhaus am 5. November. Das Ungewöhnliche war: In beiden Fällen brannte es an einem Montagabend, in beiden Fällen brachen die Brände gegen 19.30 Uhr aus.
Ein großes Aufgebot von Feuerwehren war bei beiden Bränden im Einsatz. Die Gebäude konnten nicht gerettet werden.