Urteile

Neun Jahre Haft für ehemaligen Mitangeklagten von Drach

Neun Jahre Haft für ehemaligen Mitangeklagten von Drach

Neun Jahre Haft für ehemaligen Mitangeklagten von Drach

dpa
Köln
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Der Mitangeklagte sitzt beim Auftakt des Prozesses gegen den früheren Reemtsma-Entführer Th. Drach vor dem Landgericht im Verhandlungssaal. Foto: Oliver Berg/dpa

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Nach der Verurteilung von Thomas Drach Anfang des Jahres ist nun auch ein Urteil gegen einen einstigen Mitangeklagten des früheren Reemtsma-Entführers gesprochen worden. Das Kölner Landgericht befand den 55-Jährigen am Dienstag wegen Mittäterschaft bei einem besonders schweren Raub sowie zweifacher Beihilfe zu besonders schweren Raubtaten in den Jahren 2018 und 2019 für schuldig. Nach 105 Verhandlungstagen wurde er zu neun Jahren Haft verurteilt.

Der Niederländer hatte zunächst zusammen mit Drach vor Gericht gestanden. Das Verfahren gegen ihn, in dem es um Überfälle auf Werttransporter ging, war dann aber wegen wiederkehrender Verhandlungsunfähigkeit des 55-Jährigen aufgrund gesundheitlicher Probleme vom Prozess gegen Drach getrennt worden.

Das Landgericht sprach den 55-Jährigen nun im Fall eines Raubs am Flughafen Köln-Bonn im März 2019 wegen Mittäterschaft schuldig. Bei zwei weiteren Überfällen vor einem Ikea-Markt in Frankfurt am Main sowie vor einem Supermarkt im hessischen Limburg stellte das Gericht jeweils eine Beihilfe zum besonders schweren Raub fest. Bei beiden Taten habe der Niederländer nach Überzeugung des Gerichts mit der Bereitstellung von Tatfahrzeugen mitgewirkt, erläuterte ein Gerichtssprecher. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Revision beim Bundesgerichtshof kann eingelegt werden.

Der Prozess gegen Drach war im Januar mit einer Verurteilung des 63-Jährigen zu 15 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung zu Ende gegangen. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 63-Jährige hat Revision eingelegt.

Drach gilt als einer der bekanntesten Schwerverbrecher Deutschlands. 1996 hatte er den Erben eines Hamburger Tabakkonzerns, Jan Philipp Reemtsma, entführt und erst nach Zahlung eines Millionenlösegelds wieder freigelassen. Für diese Tat war Drach damals bereits zu vierzehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden, die er verbüßte.

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