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Behörde verlangt Entsorgung: Wie Mann um seinen Fuchs kämpft

Behörde verlangt Entsorgung: Wie Mann um seinen Fuchs kämpft

Behörde verlangt Entsorgung: Wie Mann um seinen Fuchs kämpft

Fohl/Fole
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Ein lebendiger Fuchskragen: Tage D. Jensen und Bamseline sind seit vier Jahren unzertrennlich. Alle Fotos zu diesem Text sind Archivbilder vom Sommer des Vorjahres. Foto: Dennis Mandrup Jørgensen

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Seit Jahren sind Tage D. Jensen und sein Fuchs unzertrennlich. Der Tierfreund aus Fohl hat ihn als Welpen mit der Flasche aufgezogen und Bamseline getauft. Seither lebte der Vulpes in einer Voliere auf seinem Anwesen – bis sich die Lebensmittelbehörde einschaltete. Sie fordert, Bamseline zu „entsorgen“. Der „Fuchsvater“ wehrt sich mit Händen und Füßen.

Bamseline ist bei Groß und Klein die Attraktion in der kleinen Ortschaft Fohl (Fole) unweit der Schlossstadt Gramm (Gram).

Dort lebt Tage Damgård Jensen auf seinem Anwesen mit seinen Hunden. Seit vier Jahren gehört auch das Fuchsweibchen Bamseline dazu.

Seine Mutter sei überfahren worden. Ein Jäger habe ihm ihre zwei Welpen gebracht: „Nur ein Tier hat überlebt“, erzählt Tage Damgård Jensen.

Er taufte den Neuzugang Bamseline und zog das Tier mit der Flasche auf.

 

Nachdem die Auswilderung des jungen Fuchses gescheitert war, baute ihm Fuchsvater Jensen eine Voliere auf seinem Anwesen. Foto: Dennis Mandrup Jørgensen

Gescheiterte Auswilderung

Die Auswilderung wenige Monate später scheiterte: „Der Fuchs war an Menschen gewöhnt und auf freier Wildbahn nicht überlebensfähig“, sagt Jensen.

Schlange im Paradies

Er baute dem Fuchs eine Voliere auf seinem Hof. Dort fühlte sich das possierliche Tier pudelwohl – bis sich eine Schlange ins Paradies schlich und zwar in Form eines amtlichen Schreibens der Lebensmittelbehörde.

 

In seinem 20 Quadratmeter großen Zwinger fühlte sich der Fuchs bis vor Kurzem pudelwohl. Foto: Dennis Mandrup Jørgensen

Wildtierhaltung verboten

Laut Tierschutzgesetz, Paragraf 16, ist es Privatleuten nicht erlaubt, Füchse zu halten, heißt es darin. Die Behörde stellt den Tierfreund aus Fohl vor die Wahl: Entweder er findet einen Zoo oder Tierpark, der sich des Fuchses annimmt, oder Bamseline muss eingeschläfert werden.

Behörde fordert „Entsorgung“

Bei einem unangemeldeten Besuch wolle man sich davon überzeugen, heißt es weiter, dass der Fuchs gemäß der Auflage ordnungsgemäß „entsorgt“ worden ist.

Tage Damgård Jensen reagierte erschüttert: „Ich fasse es nicht! Erst rette ich dem Tier das Leben – und das ist nun der Dank.“
 

Es gibt gewichtige Gründe, warum der Gesetzgeber die Wildtierhaltung für Privatleute eingeschränkt hat. Tage D. Jensen befindet sich in einer Ausnahmesituation und hofft auf breite Unterstützung für sich und seinen Fuchs. Foto: Dennis Mandrup Jørgensen

Erst die Polizei – dann die Veterinärbehörde

Das tierische Drama begann im Sommer des vergangenen Jahres mit einer Anzeige von Unbekannt bei der Polizei, woraufhin diese gegen Damgård Jensen wegen gesetzwidriger Haltung eines Fuchses ermittelte.

Nach kurzer Zeit stellte die Polizei die Nachforschungen ein. Sie sah keine rechtliche Handhabe für ein weiteres Vorgehen.

Tage Jensen konnte aufatmen.
 

Bamseline ist zahm und verspielt. Der Fuchs freut sich über menschliche Gesellschaft. Er kennt nichts anderes. Foto: Dennis Mandrup Jørgensen

Galgenfrist bis 5. Februar

Seine Freude währte nicht lange. Kurz vor Weihnachten flatterte ihm ein „Geschenk“ von der Veterinärabteilung der Lebensmittelbehörde ins Haus: Er müsse das Tier entsorgen oder einschläfern, heißt es darin.

Jensen hat eine Galgenfrist bis zum 5. Februar. Danach werde sich die Behörde bei einem unangemeldeten Kontrollbesuch davon überzeugen, dass das Tier entsorgt worden ist. Bei Nichterfüllung droht sie mit einem Bußgeld.

So leicht lässt sich der Fuchspflegevater nicht ins Bockshorn jagen: „Ich habe der Behörde mitgeteilt, dass der Fuchs nicht mehr bei mir lebt“, erklärt Tage Damgård Jensen. Bamseline habe ein neues Zuhause gefunden.

„Wo, das verrate ich nicht!“
 

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