Gerichtsprozess
Raser aus Hadersleben zu zwei Jahren Haft verurteilt
Raser aus Hadersleben zu zwei Jahren Haft verurteilt
Raser aus Hadersleben zu zwei Jahren Haft verurteilt
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Ein „Wahnsinnsfahrer“ aus Hadersleben ist am Donnerstag vor Gericht zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Ein 30-jähriger Mann aus Hadersleben (Haderslev) ist am Donnerstag unter anderem wegen Wahnsinnsfahrens zu einer zweijährigen Haftstraße verurteilt worden, das teilt die Polizei für Südjütland und Nordschleswig in einer Pressemeldung mit.
Verfolgungsjagd von Hadersleben nach Genner
Der Mann hatte sich am 27. April eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert, nachdem diese versucht hatte, ihn in Hadersleben für eine Verkehrskontrolle anzuhalten. Mit mehr als 100 Stundenkilometern war der „Wahnsinnsfahrer“ durch Hadersleben gebrettert, bevor er durch Hoptrup in Richtung Genner raste. Auf der Strecke soll er eine Geschwindigkeit von 130 Stundenkilometern erreicht haben.
Auf seiner Wahnsinnsfahrt hat er laut Polizei rote Ampeln missachtet, weitere Verkehrsteilnehmer gefährdet und wäre beim Fahren auf der verkehrten Fahrbahn beinahe mit einem entgegenkommenden Auto kollidiert.
Als ein Streifenwagen versuchte, den 30-Jährigen zu überholen, fuhr dieser Zick-Zack-Linien, um die Polizei an ihrem Vorhaben zu hindern. Letztendlich wurde er von drei Polizeiautos eingekesselt und zum Anhalten gezwungen. Dabei rammte er zwei der drei Wagen.
Unter Drogeneinfluss
Wie sich nach der Festnahme herausstellte, stand der Haderslebener zum Zeitpunkt der Tat unter Drogeneinfluss. Außerdem war ihm die Fahrerlaubnis bereits entzogen worden, und auch ein illegales Messer fanden die Beamten in seinem Fahrzeug.
Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung fand die Polizei weitere 282 Gramm Amphetamin im Tiefkühler.
Haftstrafe und Führerscheinentzug
Am Donnerstag wurde der 30-Jährige wegen dieser Vergehen sowie einem früheren Gewaltdelikt und einer weiteren Messerangelegenheit vor Gericht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Fahrerlaubnis wurde ihm für zehn Jahre entzogen und auch das Auto, mit dem der Mann im April durch die Domstadt gerast war, und das darüber hinaus weder ihm gehörte noch registriert war, wurde konfisziert.