Haushalt

Mühlenteich kommt unter die Lupe

Mühlenteich kommt unter die Lupe

Mühlenteich kommt unter die Lupe

Lügumkloster/Løgumkloster
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Mühlenteich
Eine Voruntersuchung soll klären, inwieweit eine Reinigung möglich ist. Foto: Elise Rahbek (Archiv)

Fehlende Mittel für Voruntersuchung des Gewässers in Lügumkloster sollen im Zuge der Haushaltsberatungen aufgetan werden.

 In Lügumkloster besteht schon seit Längerem der Wunsch, dass sich am Zustand des Mühlenteichs etwas tut, der sich sehr zugewachsen präsentiert. Der Handelsverein strebt an, den Bereich um den Teich, der droht zu versanden,  zu verschönern und aufzuwerten. Im April sind der Handels- und Handwerkerverein und der Bürgerverein mit einen Antrag an die Kommune konkret geworden. Sie haben Geld  für eine Reinigung des Gewässers beantragt und verweisen darauf, dass dies seit der Einweihung  des Mühlenteichs nicht erfolgt ist. In den  Teich, der Anfang der 1990er wieder errichtet wurde, fließt Wasser aus Landeby Bæk ab.

Die Kosten für einen solchen Eingriff werden auf 150.000 Kronen veranschlagt. Im angelaufenen Ortssanierungsprogramm für die Klosterstadt sind 80.000 Kronen für eine Klärung in Sachen Mühlenteich vorgemerkt. 53.333 Kronen werden von der Kommune finanziert, während der Staat für 26.667 Kronen aufkommt. Nun müssen die fehlenden 70.000 Kronen aufgetan werden.  „Wir bemühen uns, dass die Summe Bestandteil unserer Haushaltsplanung für 2019 wird.  Ich schätze, dass die Voruntersuchung dann 2019 durchgeführt werden kann“, erklärt der Vorsitzende des Technischen Ausschusses, Bo Jessen (Venstre), nach der  jüngsten Sitzung des Technischen Ausschusses.

Die Voruntersuchung umfasst u. a. eine Vermessung des Gewässers, um den Bedarf für eine Aushebung zu beurteilen. Sollte sich zeigen, dass ausgegraben werden muss,  sollen Proben von dem Sediment genommen werden. Mit einer Klärung der Inhaltsstoffe soll auch festgestellt werden, wie die Ablagerung entsorgt werden muss. Die Erfahrung würde zeigen, dass es möglicherweise Verschmutzungen gebe, die eine besondere Entsorgung erfordern. Auch eine biologische Untersuchung  ist nötig, um zu sehen, inwieweit es möglich ist, eine Ausnahmegenehmigung von dem Naturschutzgesetz zu erhalten.

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