Nur fünf sind erlaubt

15.000 Kronen Bußgeld für 41 Dorsche

15.000 Kronen Bußgeld für 41 Dorsche

15.000 Kronen Bußgeld für 41 Dorsche

rie/dodo
Düwig/Dyvig
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41 Dorsche wie diese hier, fingen die drei Angler in Düwig. Nur fünf Dorsche pro Angler sind am Tag erlaubt. Foto: dpa

Drei Angler haben am Strand von Düwig zusammen 41 Dorsche gefangen – nur fünf pro Person sind erlaubt. Jeder von ihnen muss nun 5.000 Kronen Strafe zahlen. Auch in Schleswig-Holstein kommen bei Verstößen beim Dorschfang künftig hohe Bußgelder auf die Sünder zu.

Für drei Angler wird der gemütliche Angelausflug an die Ostsee eine teure Angelegenheit. Die Männer von 35, 38 und 60 Jahren mussten am Mittwoch je ein Bußgeld von 5.000 Kronen begleichen.

Das Trio wurde am Mittwoch um 17.30 Uhr am Strand von Düwig von der Polizei kontrolliert. Und sie hatten ganze 41 Dorsche an Land gezogen. Ein Angler darf täglich aber lediglich fünf Dorsche fangen, stellte der Wachleiter des Område Syd, Thomas Berg, fest. Die Polizei hatte sich diesbezüglich bei der Fischereikontrolle informiert.

 



Auch Schleswig-Holstein will stärker gegen schwarze Schafe vorgehen

Die Fangbegrenzung für Dorsche gilt nicht nur in Dänemark – auch Angler in Deutschland müssen sie einhalten. Weil sich jedoch auch dort nicht alle an das Limit halten, hat der schleswig-holsteinische Umweltminister, Robert Habeck, in der vergangenen Woche angekündigt, die Kontrollen der Angler zu verstärken und Verstöße beim Dorschfang mit empfindlichen Bußgeldern zu ahnden.

Zu den Kieler Nachrichten sagte der Minister, dass die Tagesquote von bis zu fünf Dorschen in Schleswig-Holstein bisher nur auf dem Papier stand – deshalb wolle er nun das Fischereigesetz ändern. Zum einen sollen künftig mehr Kontrolleure die Angler überwachen, zum anderen soll ein Verwarngeld von 50 Euro eingeführt werden. Zusätzlich plant das Ministerium für jeden zu viel gefangenen Dorsch 35 Euro obendrauf zu kassieren, plus einer Gebühr von 28,50 Euro. Insgesamt kostet der sechste Dorsch die Angler also künftig rund 113,50 Euro Bußgeld.

Die EU hatte die Fangbegrenzung im vergangenen Jahr eingeführt, nachdem Untersuchungen gezeigt hatten, dass der Dorschbestand in der Ostsee zuletzt stark eingebrochen ist.

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