Schmerzensgeld
Fall Buch: Region zieht Forderung auf Rückzahlung zurück
Fall Buch: Region zieht Forderung auf Rückzahlung zurück
Fall Buch: Region zieht Forderung auf Rückzahlung zurück
Große Erleichterung für Jørn Buch aus Hadersleben: Das langjährige Tauziehen um die Erstattung des Schmerzensgeldes wegen einer Amputation nach Komplikationen ist zu seinem Vorteil ausgefallen.
Die Region Süddänemark hat beschlossen, die Forderung auf Rückzahlung von Schmerzensgeld in Gesamthöhe von 270.929,02 Kronen fallen zu lassen. Diese erfreuliche Nachricht erreichte den Historiker Jørn Buch gestern.
Dem Haderslebener wurde, wie berichtet, vor vier Jahren aufgrund von Komplikationen in Verbindung mit einer Krebs-Operation, ein Bein amputiert. Mit Rücksichtnahme auf den Grad der Schädigung forderte die Region Buch dazu auf, Entschädigung zu beantragen. Dem Haderslebener wurden zunächst knapp 271.000 Kronen zuerkannt. Als Buch wegen der Höhe der Summe Beschwerde einlegte, wurde er im Winter 2015 aufgefordert, den Betrag zurückzuzahlen.
Jørn Buch entschied sich dafür, die Forderung einzuklagen, und im Mai 2017 strengte die Region Süddänemark vor dem zivilrechtlichen Gericht in Sonderburg einen Prozess gegen ihn an. Bei der Urteilsverkündung am 31. Mai 2017 hatte das Gericht entschieden, dass Buch die Erstattung zurückzahlen muss. Der Haderslebener strengte ein Berufungsverfahren beim Westlichen Landesgericht an.
Vier schwere Jahre liegen hinter dem Historiker
„Ich habe sofort meine vier Kinder informiert“, sagte Buch, und die Erleichterung war ihm anzuhören. Hinter dem Studienrat a. D. und Historiker liegen vier schwere Jahre, in deren Verlauf er auch verwitwete. Aus eigener Tasche bezahlte Buch unter anderem den Kauf eines Behindertenfahrzeuges und intensives Training. Buch musste sich aufgrund seiner Behinderung von seiner Villa am Kongevej trennen und in eine Wohnung am Südhafen ziehen.
„Ich will nicht klagen. Es geht mir den Umständen entsprechend gut – besonders nach der positiven Nachricht von der Region“, so der 73-Jährige. Die Forderung habe ihn natürlich in gewissem Maße belastet, denn er habe einen Großteil der Erstattungssumme ausgegeben, um den Alltag als Behinderter einfacher zu gestalten.
Für Buch ist Geld längst nicht alles: „Ich würde gerne 270.000 Kronen geben, um mein Bein zurückzubekommen!“ Die zuständige juristische Chefberaterin der Region Süddänemark, Vickie A. V. Foged, äußerte sich Donnerstag nicht zu dem Fall Buch, aufgrund ihrer Schweigepflicht.
Präzedenzfall ließ Region enschwenken
Die Region Süddänemark verweist auf ihrer Homepage auf ein Urteil des Höchstgerichts. Das Höchstgericht traf im Dezember 2017 in zwei Fällen die Entscheidung, dass die Forderung auf Rückzahlung von Entschädigung nicht erfolgen konnte, weil sich die zuständige Region bei der Erstausbezahlung nicht vorbehalten hatte, eine Rückerstattung fordern zu können. Im Kielwasser der Entscheidung des Höchstgerichts habe die Region Süddänemark, laut Foged, 13 Anträge auf Neuschätzung erhalten.
Ilse Sjørup, Buchs Rechtsanwältin, war am Donnerstag nicht für einen Kommentar erreichbar. In einer Mail an Buch verwies Sjørup darauf, dass sie sich über die Entscheidung der Region freue und als nächster Schritt eine Stellungnahme von „Retslægerådet“ abzuwarten sei. Buch gab der Zeitung Einsicht in die Mail: „Ich weiß nicht, welche Bedeutung ,Retslægerådet’ für meinen Fall hat. Mir ist auch nicht klar, wer die Verfahrenskosten für dem Prozess in Sonderburg trägt.“